Grundriss-Treppenplanung: Macht das so Sinn?

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11ant

11ant

Unser Energieberater meinte, dass das mit der Einligerwohnung so passen würde. Es ist wohl Ok, durch einen gemeinsamen Flur die Einliegerwohnung zu erreichen.
Die Einliegerwohnung darf gerne auch über einen gemeinsamen Flur erschlossen sein. Nur ist der Flur hier ja nicht gemeinsam mit Eurem Weg zu Eurem Vorratskeller oder Hobbyraum, sondern Teil Eures "Verkehrswegenetzes Treppenhaus". Der Einlieger läuft also quasi durch Eure Wohneinheit. Es ist hier also die Hauptwohnung, der es an Abgeschlossenheit mangelt, wodurch sich m.E. auch fördertechnisch zwar "eine zweite Wohneinheit, aber eben keine zwei Wohneinheiten" ergeben. Ausschließlich die Zweite ist hier abgeschlossen.
In der Tat war es so gedacht (wurde uns auch von verschiedenen Seiten geraten), dass wir EG und OG abtrennen können.
Wo wurde Euch das denn geraten ? - das ist so pauschal ein falscher Rat, und insbesondere bei diesem Entwurf nicht wirklich segensreich. Auf "bauen jetzt" habe ich zum Schlagwort "Altersbauen" in zwei Beiträgen ausgeführt, welchen Senf ich dazu habe. Die eine und erst recht potentiell zweite Einliegerwohnung sind hier aus meiner Sicht Knieschüsse für den Hausentwurf im Rahmen der Möglichkeiten.
Ich schätze die Meinungen hier sehr
Das hat man "nicht gemerkt", aber Entschuldigung angenommen ;-)
und lese auch schon sehr lange mit.
Das ist sehr schade, dennoch oft zu überlesen, 1. wie eng das Helfenkönnen und das über die Rahmenbedingungen Erleuchtetsein miteinander verknüpft sind, 2. daß die beste Entwurfsdiskussion weitestmöglich vor gefallen Würfeln idealerweise gleich nach dem Grundstückskauf beginnt sowie 3. wo der Fragebogen steht, der die Wurzel einer fruchtbaren Entwurfsdiskussion ist.
Wir waren bei einem freien Planer und sind damit zu verschiedenen GU gegangen, und haben uns letztlich für einen entschieden.
Mir scheint, das war ein Planer mit aussichtsreicher Kandidatur für die "Gerddieter Blacklist" ;-)
Ist der Plan eurer Meinung nach wirklich so "verplant", dass der Ratschlag wäre, alles neu zu machen?
Ja, eindeutig. "Kommando zurück, auf zu neuen Ufern !" ist hier die Rettung, keine Schande, und der Königsweg zum Licht !
@11ant mit gendern hast Du es wohl nicht?
Wieso ? - "GesellInnen" ist doch gegendert, mit großem Binnen-I wie zu meiner Juso-Zeit (wo Frau Nahles Bundesvorsitzende war). Hätte ich nach Phettberg "Gesellys" sagen sollen, oder ist Gendern für Dich "nur echt mit Sternchen oder Doppelpunkt" ?
 
Y

ypg

Ich wollte das oben auch nicht abwürgen, wir sind auf jeden Fall offen für Verbesserungen, die wir jetzt noch realisieren können.
Ich werde ständig verletzt! Ich denke mich in einen Plan ein, gebe Auskunft, so, dass es der Fragesteller verstehen kann… und dann sieht man, wie der TE mehrmals online ist, aber nicht antwortet.

und ja, genau:
So ohne weiteres gibt man keine „Verbesserungen“, da man nicht weiß, wer und wieviel dort einziehen.
wir tun uns wahnsinnig schwer,
Wenn man aber so einen Satz liest und den Entwurf sieht, dann kann man sich denken, dass Euch vieles nicht bewusst ist.

Viele machen den Fehler: das Stopfen eines Hauses mit jeglichem, was die Hausausstellungen so hergeben. Das Resultat: alles in Mini, beklemmend klein oder störend, sodass man sich entweder an Wänden, Ecken oder Möblierung stört, weil man nicht alles so erreicht, wie soll.
Der Abwurfschacht hat eine zu dominante Position.
Für mich ist die in den Grundriss reingedrückte Speis das, was der größte Störfaktor ist: die Küche kann nicht ausreichend möbliert werden und der Esstisch ist blockiert. Wenn man dem Büro noch den Eingangsbereich begradigt, gewinnt das EG durch Sichtachsen und Großzügigkeit. Dann sehe ich da etwas am Sitzfenster. Ein Kamin? Ggf sollte auch das nur Mobiliar und nicht fest sein.

Die Wanne ist viel zu klein.
… wie ich oben schon sagte: die Ankleide ist zu schmal (für breite Schultern), die Wanne zu klein, die Dusche im Kinderbad schon „nur“ eine Eckdusche.
Was ist denn jetzt mit dem Platz der Stiege? Kann man diesen Platz nun für eine Tür nutzen?
Es ist wohl Ok, durch einen gemeinsamen Flur die Einliegerwohnung zu erreichen.
Naja, es ist wohl nicht ok, wenn der Einlieger an Eure Garderobe und somit Euren Tascheninhalt kommt. Da kann ja einer noch so ehrlich sein: Gelegenheit macht Diebe.
Und an Eure Wäsche kann er auch, wenn Ihr die Räume im Keller nicht abschließt.
 
H

hanse987

Wer soll denn in der Einliegerwohnung wohnen? Dauerhaft möchte ich dort nicht wohnen.

Die rechte Seite hat den Lichtgraben (Sieht ein wenig was von der Umgebung oder nur die Böschung?) und die linke Seite hat gar nichts. Auf der linken Seite wird man immer das Licht anhaben.

Gibt es eine Lüftungsanlage für die EWL? Denn den Schlafbereich und das Bad kann ja nicht manuell lüften.
 
Y

ypg

Ich habe mich mal bemüht, etwas Ordnung reinzubringen. Inkl. Bäder. Die Maße sind nicht ganz korrekt, da im EG einiges nur geschätzt war.
Letztendlich habe ich jetzt auch nicht mehr die Muse, denn: beim Erstellen eines Hausflures im EG wegen der Einliegerwohnung/Garderobe ist mir aufgefallen: der Einlieger kann nicht nur in die Garderobe spazieren, er könnte das ganze OG bereisen, denn die Treppe ist ja vor der Kellertreppe.
insofern würde ich mal ganz stark den GU auf die Füße treten, was er sich dabei gedacht hat.
hier dennoch die Korrekturen zum EG und OG (ohne Betrachtung der Einliegerwohnung)

grundriss-treppenplanung-macht-das-so-sinn-639155-1.jpeg grundriss-treppenplanung-macht-das-so-sinn-639155-2.jpeg
 
W

whoracle

Entschuldigung, wenn ich oft online bin aber nicht gleich antworte. Ich schaue viel am Handy, antworte aber lieber am PC.

Viele Dank für die Anregungen und die Zeichnungen. Zusammenfassen kann man sagen die Einliegerwohnung, die speis und oben die Bäder sind das eurer meinung nach nicht geht?

Wir sind eine Familie mit 2 Kindern.

Wir müssen das gerade erstmal sacken lassen, erster Tag Planung bis Genehmigung hat fast ein Jahr gedauert. Ich will nicht noch ein Jahr warten und überlege, ob man das über eine Tektur lösen kann.

Einliegerwohnung würde aktuell keiner einziehen, absehbar wenn nur ein Elternteil.
 
Zuletzt aktualisiert 18.12.2024
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