Ja, auch bei ihm sind 18 % der ursprünglichen Gesamtsumme gefordert.
Hab mich oben vielleicht falsch ausgedrückt es sind nur einmal 18 % aufs Ganze, darunter auch auf die schon bezahlten 70 %,
Forderungen sind angemeldet worden bei ihm, bisher natürlich ohne Erfolg. Der Anwalt soll wohl sehr gut sein, war eine Empfehlung von unserem Baubegleiter, wir werden sehen.
Welche Forderungen hattet Ihr denn angemeldet: auf weitere Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten ?
Was sind denn überhaupt die aktuellen Deltas zwischen Zahlungsplan, Bauzeitenplan und Bautenstand ?
Ihr hattet wohl die geleisteten bzw. offenen Gewerke beschrieben - aber wer in welchem Verzug ist, erkenne ich noch nicht klar.
Zahlungsplan ist Zug um Zug nach bestimmten Bauabschnitten aufgebaut, wir haben alle vertraglich vereinbarten Zahlungen geleistet. Ein Bauzeitenplan gibt es nicht (mehr). Aktuellen Bautenstand habe ich im Eingangspost beschrieben. Quasi steht die Außenhülle.
Wenn es keinen Bauzeitenplan (mehr) gibt, kann er mit den Bauleistungen ja eigentlich in keinem absoluten Verzug sein, sondern bestenfalls hinter den Gegenleistungen für bereits getätigte fällige Zahlungen zurückliegen. Schadenersatz für was: Poenalen für geplatzte Bauzeitgarantien, oder hat er schon etwas kaputt gemacht ?
Es gab einen vertraglich garantierten Fertigstellungstermin, der seit Juni abgelaufen ist. Haben daraufhin in Verzug gesetzt und eine Nachfrist gesetzt, die auch abgelaufen ist.
Forderungen haben wir für Miete, Zinsen und co. aufgestellt.