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Yosan
Aber wie kann sie denn komplett 2024 noch das volle Gehalt bekommen? Selbst wenn ganz frisch schwanger wäre und sofort ins Beschäftigungsverbot kam, wäre das Kind spätestens Ende Mai da und also im August der Mutterschutz beendet. Danach dürften es dann ja nur noch 1800€ sein (falls das gemeinsame zu versteuernde Jahreseinkommen nicht über 150tsd liegt...hab das jetzt nicht ausgerechnet, dann würde es ja garkein Elterngeld geben) ?!Das stimmt so nicht. Im Beschäftigungsverbot erhält jede Angestellte ihr normales Gehalt vom AG weiter. Aber nur bestimmte, gefährdete Berufsgruppen kriegen in der Schwangerschaft überhaupt ein Beschäftigungsverbot.
Ansonsten gelten für eine Zahnärztin die gleichen Regeln wie für alle anderen Mütter. Nach der Geburt hat man noch X Wochen (kommt auf Kind / Geburt an) Anspruch auf Nettogehalt abzgl Mutterschaftsgeld, danach kommt Elterngeld bis zu einer bestimmten Summe/Zeit.