K
KarstenausNRW
Ich kann Dir nur sagen, wie wir als Bank damit umgehen.
1. Genau auf die Definition gem. Kreditvertrag und/oder ergänzenden Bedingungen achten. Bei Beleihungen oberhalb 80% BLA gehen wir auf maximal 2% runter.
2. Prüfung einer Bonität erfolgt bei einem Tilgungssatzwechsel nicht. Es dürfte in den ADBs/AGBs, die bei allen Banken annähernd gleich sich, auch keine Grundlage dafür geben.
==> bei uns also einfach anfragen und wir setzen es wie vereinbart ohne weitere Prüfung um - egal ob rauf oder runter
Ich würde Deine Bank einfach mal fragen, wo denn steht, dass eine Prüfung der Bonität für einen Tilgungssatzwechsel nötig ist. Dürfte m.E. nirgendwo stehen und die Bank auch nicht interessieren, sofern es nicht vereinbart ist.
Und ansonsten, wenn die Bonität sich nicht verändert hat, gibst Du der Bank einfach die Unterlagen. Und selbst wenn die Boni etwas schlechter ist, wird absolut nichts passieren. Ich habe in den letzten fast 30 Jahren nicht eine einzige Strafmaßnahme bei einer Veränderung der Bonität gesehen, sofern die Raten gezahlt werden. Kannst ganz entspannt sein.
Und verstehen kann ich Dein Vorgehen auch voll und ganz. Wenn ich einen Zinssatz von 1% auf der Finanzierung habe, lege ich meine monatliche Tilgung auch lieber auf dem Tagesgeld an. Und dann, wenn der Anlagezins wieder unterhalb des Darlehenszinses ist, würde ich wieder die Tilgung entsprechend erhöhen. Cleveres Vorgehen, mit dem Du Geld sparen kannst. Reich werden nicht, aber es wird sich schon deutlich bemerkbar machen (über die Laufzeit).
1. Genau auf die Definition gem. Kreditvertrag und/oder ergänzenden Bedingungen achten. Bei Beleihungen oberhalb 80% BLA gehen wir auf maximal 2% runter.
2. Prüfung einer Bonität erfolgt bei einem Tilgungssatzwechsel nicht. Es dürfte in den ADBs/AGBs, die bei allen Banken annähernd gleich sich, auch keine Grundlage dafür geben.
==> bei uns also einfach anfragen und wir setzen es wie vereinbart ohne weitere Prüfung um - egal ob rauf oder runter
Ich würde Deine Bank einfach mal fragen, wo denn steht, dass eine Prüfung der Bonität für einen Tilgungssatzwechsel nötig ist. Dürfte m.E. nirgendwo stehen und die Bank auch nicht interessieren, sofern es nicht vereinbart ist.
Und ansonsten, wenn die Bonität sich nicht verändert hat, gibst Du der Bank einfach die Unterlagen. Und selbst wenn die Boni etwas schlechter ist, wird absolut nichts passieren. Ich habe in den letzten fast 30 Jahren nicht eine einzige Strafmaßnahme bei einer Veränderung der Bonität gesehen, sofern die Raten gezahlt werden. Kannst ganz entspannt sein.
Und verstehen kann ich Dein Vorgehen auch voll und ganz. Wenn ich einen Zinssatz von 1% auf der Finanzierung habe, lege ich meine monatliche Tilgung auch lieber auf dem Tagesgeld an. Und dann, wenn der Anlagezins wieder unterhalb des Darlehenszinses ist, würde ich wieder die Tilgung entsprechend erhöhen. Cleveres Vorgehen, mit dem Du Geld sparen kannst. Reich werden nicht, aber es wird sich schon deutlich bemerkbar machen (über die Laufzeit).