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domino55
Hallo,
meine Baufirma hat entschieden, zwei fertige unten gewinkelte Betontreppen auf einmal zu setzen (offensichtlich, um einen größeren Kran nur 1 Mal zu bestellen).
Treppe 1: EG -> 1.OG und Treppe 2: 1.OG -> Staffelgeschoss.
Die Decke des EG und das Mauerwerk des 1.OG waren bereits komplett fertig. Die Fertigelemente der Filigrandecke wurden im 1.OG platziert.
Siehe Haus_Schnitt_EG_und_1.OG.JPG.
Die Treppe 1 konnte nicht gesetzt werden, weil die Treppenauflagestelle (Tronsole) im Boden des 1.OG im Weg war. Es war zu wenig Platz zum Manövrieren (um die Treppe zu neigen, um die Achse zu drehen). Die Baufirma hat ca. 12 cm von der Auflagestelle in der Betondecke weggeschnitten und dann die Treppe EG->1.OG gesetzt. Für die 2. Treppe fehlt jetzt diese weggeschnittene Tronsole. Die untere Auflage bei der Treppe beträgt 11 cm.
Was kann ich hier verlangen?
Ich habe angefordert, dass eine neue Betontreppe gefertigt wird, bei der die untere Auflage entsprechend breiter ist. Die Baufirma weigert sich; sie wollen die Betondecke irgendwie "ausbessern" und die Treppe darauf setzen. Angeblich hat der Statiker des Betonwerks, wo die Treppen gefertigt wurden, seine Freigabe dafür erteilt.
Bis jetzt habe ich von diesem "Statiker" nur eine vorläufige handgemalte Skizze:
Mir fällt auf, dass auf seiner Skizze weniger Stahl ist, als bereits abgeschnitten wurde. Falls man einfach neue Stahlstäbe einbohrt, besteht große Gefahr, dass die Flexröhre für Stromleitungen hinter der Tronsole getroffen und beschädigt werden.
Ich möchte gerne wissen, ob ich seinen Vorschlag akzeptieren muss oder ob ich zum Beispiel auf die neue Treppe bestehen kann.
meine Baufirma hat entschieden, zwei fertige unten gewinkelte Betontreppen auf einmal zu setzen (offensichtlich, um einen größeren Kran nur 1 Mal zu bestellen).
Treppe 1: EG -> 1.OG und Treppe 2: 1.OG -> Staffelgeschoss.
Die Decke des EG und das Mauerwerk des 1.OG waren bereits komplett fertig. Die Fertigelemente der Filigrandecke wurden im 1.OG platziert.
Siehe Haus_Schnitt_EG_und_1.OG.JPG.
Die Treppe 1 konnte nicht gesetzt werden, weil die Treppenauflagestelle (Tronsole) im Boden des 1.OG im Weg war. Es war zu wenig Platz zum Manövrieren (um die Treppe zu neigen, um die Achse zu drehen). Die Baufirma hat ca. 12 cm von der Auflagestelle in der Betondecke weggeschnitten und dann die Treppe EG->1.OG gesetzt. Für die 2. Treppe fehlt jetzt diese weggeschnittene Tronsole. Die untere Auflage bei der Treppe beträgt 11 cm.
Was kann ich hier verlangen?
Ich habe angefordert, dass eine neue Betontreppe gefertigt wird, bei der die untere Auflage entsprechend breiter ist. Die Baufirma weigert sich; sie wollen die Betondecke irgendwie "ausbessern" und die Treppe darauf setzen. Angeblich hat der Statiker des Betonwerks, wo die Treppen gefertigt wurden, seine Freigabe dafür erteilt.
Bis jetzt habe ich von diesem "Statiker" nur eine vorläufige handgemalte Skizze:
Mir fällt auf, dass auf seiner Skizze weniger Stahl ist, als bereits abgeschnitten wurde. Falls man einfach neue Stahlstäbe einbohrt, besteht große Gefahr, dass die Flexröhre für Stromleitungen hinter der Tronsole getroffen und beschädigt werden.
Ich möchte gerne wissen, ob ich seinen Vorschlag akzeptieren muss oder ob ich zum Beispiel auf die neue Treppe bestehen kann.