Treppenbereich 3,04m x 2,25m - 15 oder 16 Stufen

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Gregor_K

Ich messe morgen mal nach und kann euch dann mehr sagen. Ich habe den GU Freitag angeschrieben und mal die Problematik erklärt, bin gespannt was da zurück kommt.

@11ant Es ist ein Bauherrenberater aus dem Bauherren-Schutzbund der das schon seit 1997 macht. Ich habe ihm alle Planungsunterlagen vor Vertragsunterschrift gegeben und um Prüfung gebeten, man könnte jetzt also sagen er hätte es sehen sollen. Sehe den GU hier aber ehr in der Pflicht da dieser den S...... gezeichnet hat und er das meiste Geld bekommt. Die Bauherrenberater sichern sich ja auch ab in dem sie keine vollständige inhaltliche Prüfung der Unterlagen zusichern.

Mir würden 18,xx Steigungsmaß und Auftrittsfläche von 26,xx reichen. Würde vielleicht ein Überstand von 12cm beim Treppenaufgang aus eurer Sicht okay sein? Also so wie in der Beispieltreppe nur das ich statt des Geländers eine Wand habe und das Treppenloch bündig mit der Wand abschließt.
 

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11ant

11ant

Langsam nervt es, das die Likefunktion nicht funktioniert.
@hanghaus2023 .. bei der Benutzung im Browser (aktueller Firefox) muss ich leicht überhalb des Likes schweben, dann funktioniert es
... und mobil muß ich (seit Wochen !!!) dann oft noch´mal die Seite frisch laden.

@11ant Es ist ein Bauherrenberater aus dem Bauherren-Schutzbund der das schon seit 1997 macht. Ich habe ihm alle Planungsunterlagen vor Vertragsunterschrift gegeben und um Prüfung gebeten, man könnte jetzt also sagen er hätte es sehen sollen. Sehe den GU hier aber ehr in der Pflicht da dieser den S...... gezeichnet hat und er das meiste Geld bekommt. Die Bauherrenberater sichern sich ja auch ab in dem sie keine vollständige inhaltliche Prüfung der Unterlagen zusichern.
Daß es eher ein Ratespiel als eine Detailzeichnung ist, muß der Baubegleiter aber schon gleich erkennen können. Wie ist es denn nun gelaufen: war der GU selbst der Rohbauer, oder hat er einen genommen, der zufällig oder aus Erfahrung mit seiner Notation das gebaut hat, was der GU gemeint hatte ?
Mir würden 18,xx Steigungsmaß und Auftrittsfläche von 26,xx reichen. Würde vielleicht ein Überstand von 12cm beim Treppenaufgang aus eurer Sicht okay sein? Also so wie in der Beispieltreppe nur das ich statt des Geländers eine Wand habe und das Treppenloch bündig mit der Wand abschließt.
Was Dir genügen würde, interessiert jetzt nicht mehr. Jetzt ist zu bauen, was genehmigt wurde.
 
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Gregor_K

Daß es eher ein Ratespiel als eine Detailzeichnung ist, muß der Baubegleiter aber schon gleich erkennen können. Wie ist es denn nun gelaufen: war der GU selbst der Rohbauer, oder hat er einen genommen, der zufällig oder aus Erfahrung mit seiner Notation das gebaut hat, was der GU gemeint hatte ?
Der GU ist selbst der Rohbauer.
 
11ant

11ant

Warum ist das bei der Treppe so wichtig? Genehmigt wurde eine Massivholztreppe.
Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich für das in den zeichnerischen Erläuterungen des Antrages beschriebene Gebäude. Das Material ist der Baubehörde dabei nicht wichtig, aber von Steigungsanzahl und -maß würde ich nicht abzuweichen empfehlen.
 
G

Gregor_K

Die Baugenehmigung gilt grundsätzlich für das in den zeichnerischen Erläuterungen des Antrages beschriebene Gebäude. Das Material ist der Baubehörde dabei nicht wichtig, aber von Steigungsanzahl und -maß würde ich nicht abzuweichen empfehlen.
Okay. Können wir es trotzdem ändern und dem Bauamt noch was schicken damit die Änderung gemacht werden kann?
 
Zuletzt aktualisiert 26.11.2024
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