G
Gregor_K
Ich messe morgen mal nach und kann euch dann mehr sagen. Ich habe den GU Freitag angeschrieben und mal die Problematik erklärt, bin gespannt was da zurück kommt.
@11ant Es ist ein Bauherrenberater aus dem Bauherren-Schutzbund der das schon seit 1997 macht. Ich habe ihm alle Planungsunterlagen vor Vertragsunterschrift gegeben und um Prüfung gebeten, man könnte jetzt also sagen er hätte es sehen sollen. Sehe den GU hier aber ehr in der Pflicht da dieser den S...... gezeichnet hat und er das meiste Geld bekommt. Die Bauherrenberater sichern sich ja auch ab in dem sie keine vollständige inhaltliche Prüfung der Unterlagen zusichern.
Mir würden 18,xx Steigungsmaß und Auftrittsfläche von 26,xx reichen. Würde vielleicht ein Überstand von 12cm beim Treppenaufgang aus eurer Sicht okay sein? Also so wie in der Beispieltreppe nur das ich statt des Geländers eine Wand habe und das Treppenloch bündig mit der Wand abschließt.
@11ant Es ist ein Bauherrenberater aus dem Bauherren-Schutzbund der das schon seit 1997 macht. Ich habe ihm alle Planungsunterlagen vor Vertragsunterschrift gegeben und um Prüfung gebeten, man könnte jetzt also sagen er hätte es sehen sollen. Sehe den GU hier aber ehr in der Pflicht da dieser den S...... gezeichnet hat und er das meiste Geld bekommt. Die Bauherrenberater sichern sich ja auch ab in dem sie keine vollständige inhaltliche Prüfung der Unterlagen zusichern.
Mir würden 18,xx Steigungsmaß und Auftrittsfläche von 26,xx reichen. Würde vielleicht ein Überstand von 12cm beim Treppenaufgang aus eurer Sicht okay sein? Also so wie in der Beispieltreppe nur das ich statt des Geländers eine Wand habe und das Treppenloch bündig mit der Wand abschließt.
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