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Schnubbihh
Hallo liebe Community,
ich lese mich derzeit durch den Werkvertragsentwurf meines bevorzugten GUs und wollte mich bei Euch einmal bezgl. Zahlungsplan und etwaiger Bürgschaften absichern.
Der Zahlungsplan ist aus meiner Sicht erstmal unauffällig und sieht wie folgt aus:
Nun gibt es zusätzlich noch eine 5% Vertragserfüllungsbürgschaft (so ja mittlerweile Pflicht, wenn ich das richtig gelesen habe).
Fragen:
In den aktuellen Zeiten möchte ich mich bestmöglich gegen eine Insolvenz des GUs oder Problemen mit Mängeln absichern.
(1) Mein Bauberater hat mir empfohlen die Vertragserfüllungsbürgschaft auf 10% zu erhöhen. Macht das Sinn? Macht ein GU sowas einfach mit? Ich nehme an, dass ihm dadurch auch Mehrkosten entstehen, die er irgendwie wieder reinbekommen muss?
(2) Zusätzlich zu der Vertragserfüllung, kann ja auch noch etwas in der 5-jährigen Gewährleistungszeit auftauchen. Macht es Sinn hier zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft zu fordern? Auch hier wieder die gleiche Frage: Macht ein GU sowas einfach mit? Ich nehme an, dass ihm dadurch auch Mehrkosten entstehen, die er irgendwie wieder reinbekommen muss?
ich lese mich derzeit durch den Werkvertragsentwurf meines bevorzugten GUs und wollte mich bei Euch einmal bezgl. Zahlungsplan und etwaiger Bürgschaften absichern.
Der Zahlungsplan ist aus meiner Sicht erstmal unauffällig und sieht wie folgt aus:
Fertigstellung der Bauantragsunterlagen | 4,7% |
Fertigstellung der Sohle | 9,4% |
Fertigstellung der Decke über EG | 11,7% |
Fertigstellung des Dachstuhls (Dach gerichtet | 9,4% |
Einbau der Fenster ohne Haustür | 9,4% |
Fertigstellung der Innenputzarbeiten (außer Nachputzarbeiten) | 11,7% |
Fertigstellung der Rohinstallation | 11,7% |
Fertigstellung der Estricharbeiten | 11,7% |
Betriebsbereite Heizung | 10,5% |
Fertigstellung der Leistungen des Auftragnehmers, Übergabe an den Bauherrn insgesamt (förmliche Abnahme) | 10,0% |
Nun gibt es zusätzlich noch eine 5% Vertragserfüllungsbürgschaft (so ja mittlerweile Pflicht, wenn ich das richtig gelesen habe).
Fragen:
In den aktuellen Zeiten möchte ich mich bestmöglich gegen eine Insolvenz des GUs oder Problemen mit Mängeln absichern.
(1) Mein Bauberater hat mir empfohlen die Vertragserfüllungsbürgschaft auf 10% zu erhöhen. Macht das Sinn? Macht ein GU sowas einfach mit? Ich nehme an, dass ihm dadurch auch Mehrkosten entstehen, die er irgendwie wieder reinbekommen muss?
(2) Zusätzlich zu der Vertragserfüllung, kann ja auch noch etwas in der 5-jährigen Gewährleistungszeit auftauchen. Macht es Sinn hier zusätzlich eine Gewährleistungsbürgschaft zu fordern? Auch hier wieder die gleiche Frage: Macht ein GU sowas einfach mit? Ich nehme an, dass ihm dadurch auch Mehrkosten entstehen, die er irgendwie wieder reinbekommen muss?