Danke für deinen Beitrag.
Wir haben das Haus nicht über einen Makler angeboten bekommen . Es war inseriert und wir haben ihn dann eben um einen Besichtigungstermin gebeten , da wir die Immobilie interessant fanden.
Naja, dass zählt im Grunde unter das, was mit "über einen Makler angeboten" gemeint war.
Schriftlich vereinbart haben wir mit dem Makler gar nichts zwecks Provisionszahlung, bekannt sind die 3,57 % .
Das ist schon eher relevant, aber auch sehr seltsam. Seit ca. 2020 bekommt man nach meiner Erfahrung keine Besichtigung mehr, wenn man nicht zuvor (oder zumindest zu Beginn der Besichtigung) textlich (d.h. auf Papier oder elektronisch, z.B. per E-Mail oder Bestätigung per Klick in einem Portal des Maklers) der Provisionspflicht zustimmt. Die reine Kontaktaufnahme per Immoscout ist noch kein Abschluss eines Maklervertrags.
Ausnahme von der Praxis sind lediglich die sehr seltenen "qualifizierten Alleinaufträge" von Maklern, bei denen der Eigentümer die Immobilie nicht selbst verkaufen darf. In diesem Fall verzichten die Makler meist auf eine Provisionsvereinbarung bei Besichtigung, weil für den Interessenten ja auch später kein Weg am Makler vorbeiführt.
Ich habe noch nicht vor das Objekt zu kaufen, aber wenn sich kein anderer Käufer findet, und wir jetzt nach Kündigung des Vertrages, sagen wir im Sommer zu einer Einigung kommen, sind dann die Provisionen immer noch gültig?
Du bist hier im Graubereich unterwegs. Wenn ein Maklervertrag ausläuft, gilt die Provisionspflicht gewöhnlicherweise auch nach Vertragsende. Dies wird in der Praxis so gestaltet, dass der Eigentümer nach Ende des Maklervertrags eine Liste mit Namen bekommt, bei denen eine Provisionspflicht besteht, wenn an sie die Immobilie verkauft wird.
Ehrlich gesagt ist mir (als Interessent) die Situation noch nicht untergekommen, dass der Makler sich beim Interessenten nicht abgesichert hat. Ich bin kein Jurist, könnte mir aber vorstellen, dass wenn du die Immobilie kaufst, nur der Verkäufer eine Provision zahlen muss. Ob 3,57 oder 7,14%, das hängt von seinem Vertrag ab.
Wenn das so wäre, dann hätte der Verkäufer ja gar nicht kündigen müssen, wenn eh beide Parteien noch Provision zahlen müssen .
Da ist etwas dran, allerdings fällt es dem Verkäufer leichter, Interessenten einzufangen (z.B. selbst zu inserieren), wenn er gerade keinen Maklervertrag hat. Wenn er den Maklervertrag noch hat und aktiv selbst nach Interessenten sucht oder gar inseriert, dann kann der Makler sich auch vereiert fühlen und seine Bemühungen herunterfahren.
Tipp: Wenn du der Auffassung bist, die Dienste eines Maklers nicht zu brauchen, dann kontaktier ihn am besten gar nicht erst. Somit gehst du kein Risiko ein. Stattdessen sprich den Eigentümer direkt an.