Quersubventionen sind im rlp. Gemeindewirtschaftsrecht bereits während meiner Juso-Zeit verboten worden. Das ist so ewig her, daß da bestimmt auch die anderen Bundesländer inzwischen nachgezogen haben.
und zu diesem Zweck die Schornsteinedichte zu reduzieren. Das systembedingte Ineinandergreifen der Inkompetenzen von Gemeindewerken und -räten ist bei den Beteiligten allerdings immer wieder gerne gesehen.
haha, der war gut . Wenn die Stadtwerke gleichzeitig den ÖPNV betreiben, muss ich mehr sagen? Dann gibt es bei den GmbH´s auch noch sowas wie Gewinnabführung, nein, alles keine Quersubvention. *lach*
Die Schornsteindichte reduzierst Du auch nicht, Kamine/Öfen dürfen nicht verboten werden, dem hat das OVG LG schon vor Jahrzehnten nen Riegel vorgeschoben.
Mir würde allein auch Ziff 4.10 auf den Keks gehen, wo genau vorgeschrieben wird, wie ich was zu bauen habe. Ich muß die Stadtwerke fragen, ob ich nen Handtuchheizkörper anschließen darf und dann noch an die Fußbodenheizung, bekloppter gehts doch schon nicht mehr.
Aber so lange wir vom monetären nichts wissen, ist alles noch viel fischen im trüben.
Fakt ist, im modernen Neubau rechnet sich keine Erdwärme, mit Photovoltaik-Pflicht schon 3x nicht mehr...