Den Zuschlag für Grundstückskauf von Gemeinde erhalten

4,80 Stern(e) 6 Votes
11ant

11ant

Wir stehen auf der Bewerberliste für ein Grundstück einer Gemeinde. Laut Bauamtsmitarbeiter der Gemeinde hätten wir gute Chancen auf einen Zuschlag, da wir vier Kinder haben. Die Grundstücke werden nach einem Punkteplan vergeben (z.B. ob man ortsansässig ist, wie viele Kinder man hat, ob man ein Ehrenamt ausübt usw.). Der mit der höchsten Punkteanzahl erhält zuerst ein Grundstück, dann der zweite usw.

Was bedeutet denn aber nun "einen Zuschlag erhalten"? Soweit wir es verstanden haben, erhält man dann sofort ein Grundstück, egal wie viele Punkte man bei den Auswahlkriterien erreicht? Oder wie ist das zu verstehen? Und wer entscheidet, wer einen Zuschlag erhält?
In der Realität funktioniert das Spiel nicht so einfach, wie sich die Gemeinde das vorstellt. So wie ich Dich verstanden habe, darfst Du als Bewerberin mit der z.B. siebthöchsten Punktzahl vor dem Konkurrenten mit der nur achthöchsten Punktzahl ein Grundstück wählen. Aber es kommt oft dazu, daß zwei oder mehr Bewerber eine gleichhohe Punktzahl haben; und noch öfter dazu, daß mehrere Bewerber dieselben Favoritengrundstücke angegeben haben. Nehmen wir an, Du wärest auf Platz 7 der Liste und hättest vier Grundstücke angeben dürfen, Deine Favoritenrangfolge sei D, M, U, C. Auf Platz 8 steht jemand, der K, A, U, J angegeben hat. Die sechs Bewerber vor Dir haben so gewählt, daß A, C, D, K, M und R schon weg sind. Damit fallen D und M für Dich weil schon gewählt weg, Dir bleiben U und C. Davon wählst Du nun U, was damit für den nächsten Bewerber weg ist, weil Du vor ihm wählen durftest. Hat Dein Konkurrent dieselbe Punktzahl und steht nicht auf Platz 8, sondern mit Dir auf Platz 7, dann wäre von den noch verfügbaren Grundstücken U für Euch beide das liebste Grundstück und es muß wohl gelost werden (oder er nimmt J und konkurriert nicht mehr mit Dir um U.

Je nach dem, wie dumme Gesichter die Mitarbeiter auf Deinem Bauamt machen, um so mehr überrascht sie dieses Phänomen der Realität, die komplexer ist als ihre Theorie.

Das gilt übrigens sinngemäß auch für andere Verfahren, wo beispielsweise nicht die Punkterangliste herunter abgearbeitet wird, sondern die Liste der Grundstücke. Dann würde Dein vierter Favorit C vor Deinem ersten Favoriten D an der Reihe sein und es wäre Dein "Glück", daß von den ersten sechs Bewerbern schon jemand C weggeschnappt hat.

Du siehst: so oder so, Praxis bleibt immer komplizierter als Theorie (und die Schlauenverteilung auf dem Bauamt ist ungefähr dieselbe wie beim Schulamt, Jugendamt oder Kulturamt).

Und Du siehst hoffentlich auch, daß es nicht schadet, wenn Du die Vergabeweise genauer in Erfahrung bringst.
 
M

MissChauseline

In der Realität funktioniert das Spiel nicht so einfach, wie sich die Gemeinde das vorstellt. So wie ich Dich verstanden habe, darfst Du als Bewerberin mit der z.B. siebthöchsten Punktzahl vor dem Konkurrenten mit der nur achthöchsten Punktzahl ein Grundstück wählen. Aber es kommt oft dazu, daß zwei oder mehr Bewerber eine gleichhohe Punktzahl haben; und noch öfter dazu, daß mehrere Bewerber dieselben Favoritengrundstücke angegeben haben. Nehmen wir an, Du wärest auf Platz 7 der Liste und hättest vier Grundstücke angeben dürfen, Deine Favoritenrangfolge sei D, M, U, C. Auf Platz 8 steht jemand, der K, A, U, J angegeben hat. Die sechs Bewerber vor Dir haben so gewählt, daß A, C, D, K, M und R schon weg sind. Damit fallen D und M für Dich weil schon gewählt weg, Dir bleiben U und C. Davon wählst Du nun U, was damit für den nächsten Bewerber weg ist, weil Du vor ihm wählen durftest. Hat Dein Konkurrent dieselbe Punktzahl und steht nicht auf Platz 8, sondern mit Dir auf Platz 7, dann wäre von den noch verfügbaren Grundstücken U für Euch beide das liebste Grundstück und es muß wohl gelost werden (oder er nimmt J und konkurriert nicht mehr mit Dir um U.

Je nach dem, wie dumme Gesichter die Mitarbeiter auf Deinem Bauamt machen, um so mehr überrascht sie dieses Phänomen der Realität, die komplexer ist als ihre Theorie.

Das gilt übrigens sinngemäß auch für andere Verfahren, wo beispielsweise nicht die Punkterangliste herunter abgearbeitet wird, sondern die Liste der Grundstücke. Dann würde Dein vierter Favorit C vor Deinem ersten Favoriten D an der Reihe sein und es wäre Dein "Glück", daß von den ersten sechs Bewerbern schon jemand C weggeschnappt hat.

Du siehst: so oder so, Praxis bleibt immer komplizierter als Theorie (und die Schlauenverteilung auf dem Bauamt ist ungefähr dieselbe wie beim Schulamt, Jugendamt oder Kulturamt).

Und Du siehst hoffentlich auch, daß es nicht schadet, wenn Du die Vergabeweise genauer in Erfahrung bringst.
Danke für deine Rückmeldung. Die Vergaberichtlinien sind mir bekannt. Man bewirbt sich tatsächlich nicht für ein bestimmtes Grundstück. Der mit der höchsten Punktzahl darf als erster wählen, der mit der zweithöchsten Punktzahl als zweites usw. Bei gleichem Punktestand wird ausgelost, wer zuerst auswählen darf.

Da ich sonst nie etwas mit Grundstückskauf zu tun hatte, war mir die Aussage "den Zuschlag erhalten" tatsächlich fremd und ich wollte wissen, was genau das bedeutet.
 
11ant

11ant

Danke für deine Rückmeldung. Die Vergaberichtlinien sind mir bekannt. Man bewirbt sich tatsächlich nicht für ein bestimmtes Grundstück. Der mit der höchsten Punktzahl darf als erster wählen, der mit der zweithöchsten Punktzahl als zweites usw. Bei gleichem Punktestand wird ausgelost, wer zuerst auswählen darf.
Das klingt vernünftig. Dann wünsche ich Dir, daß noch leckere Grundstücke da sind, wenn Du ans Buffet darfst.
Falls Du noch Rat bei der Auswahl brauchst: das ist hier eine beliebte Diskussionsübung (und entsprechend oft auch schon durchgespielt).
 
M

MissChauseline

Das klingt vernünftig. Dann wünsche ich Dir, daß noch leckere Grundstücke da sind, wenn Du ans Buffet darfst.
Falls Du noch Rat bei der Auswahl brauchst: das ist hier eine beliebte Diskussionsübung (und entsprechend oft auch schon durchgespielt).
Ich werde auf alle Fälle drauf zurück kommen. Dankeschön, auch für's Glück wünschen.
 
11ant

11ant

P.S.:
da wir vier Kinder haben
Schon ein drittes Kind sprengt regelmäßig den Rahmen der erprobten Kataloghaus-Grundrißvorschläge. Vermutlich wirst Du also bald auch Rat bei der Planung brauchen. Das meines Erinnerns höchste, was wir hier zu bieten haben, sind fünf Kinder (von @Arifas) siehe: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundrissplanung-hanghaus-mit-5-kinderzimmer.24670/ (sogar in Hanglage), und @Jule0908 hat ebenfalls vier Kinder: https://www.hausbau-forum.de/threads/grundriss-fuer-einfamilienhaus-mit-4-5-kinderzimmern.42442/
 
H

hanghaus2023

Von mir auch viel Glück bei der Zuschlagserteilung. Wisst Ihr denn schon welches Grundstück Euer Favorit ist?

Die Alles entscheidende Frage ist. Habt Ihr denn einen Finanzierungsplan? Das Vorhaben mit 4 Kindern ist kein Schnäppchen.

Ihr habt Euch eventuell schon vor langer Zeit beworben, da waren die Baupreise und Zinsen noch etwas Anders.

Der Zuschlag wird oft mit Bedingungen verbunden. Baubeginn, Plangsstart, Baufertigstellung, Fernwärme usw.
 
Zuletzt aktualisiert 30.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42238 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Den Zuschlag für Grundstückskauf von Gemeinde erhalten
Nr.ErgebnisBeiträge
1Probleme mit Nachbars Überbau und Bauamt 11
2Vereinigung zweier Grundstücke - Baufenster neu legen? 20
3Lokale Bank vermarktet Grundstücke - Koppelgeschäft 26
4Grundstücke selbst teilen und erschließen 24
5Bewerbung für ein Neubaugebiet: Auswahl der Grundstücke 41
6Probleme Bauamt - Mangelhaftes Grundstück gekauft 56
72 (Traum-)Grundstücke - Finanzierung unklar. Eigenkapital ansparen? 40

Oben