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ypg
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Wenn Ihr also etwas im Grundbuch entsprechend geregelt haben wollt, so muss das dem Notar ggü explizit definiert werden.
Ich persönlich warne davor, plump die baren Verhältnisse dort einzutragen. Das hat nämlich in der Gesamtkomponente kein Hand und Fuß.
Im Grundbuch steht 15000€-Anteil gehören Käufer A und 285000€-Anteil gehörten Person B?
Oder wird das stets in Prozenten ausgedrückt?
So und nicht anders. Und das ist auch unabhängig von dem, wieviel jeder bezahlt. Finanzierung ist quasi unabhängig für die Anteile des Grundbucheintrags - so kann theoretisch Person A die Immo zahlen, aber 50/50 ist Person B eingetragen, 50/50 Person C.Eigentumsanteile werden in Bruchteilen angegeben. Also z.B. 1/10 oder 5/100.
Wenn Ihr also etwas im Grundbuch entsprechend geregelt haben wollt, so muss das dem Notar ggü explizit definiert werden.
Ich persönlich warne davor, plump die baren Verhältnisse dort einzutragen. Das hat nämlich in der Gesamtkomponente kein Hand und Fuß.
Nein.Jetzt wird ein Schuh drauß. Also wenn Käufer A 5% an Geld bezahlt und Person B 95%, dann wird im Kaufvertrag das z.B. auch so festgehalten, dass Person B 95% am Eigentum erwirbt.