2 Käufer - 1 Immobilie - unterschiedliche Geldbeträge - Eigentümer?

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Y

ypg

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Im Grundbuch steht 15000€-Anteil gehören Käufer A und 285000€-Anteil gehörten Person B?
Oder wird das stets in Prozenten ausgedrückt?
Eigentumsanteile werden in Bruchteilen angegeben. Also z.B. 1/10 oder 5/100.
So und nicht anders. Und das ist auch unabhängig von dem, wieviel jeder bezahlt. Finanzierung ist quasi unabhängig für die Anteile des Grundbucheintrags - so kann theoretisch Person A die Immo zahlen, aber 50/50 ist Person B eingetragen, 50/50 Person C.

Wenn Ihr also etwas im Grundbuch entsprechend geregelt haben wollt, so muss das dem Notar ggü explizit definiert werden.

Ich persönlich warne davor, plump die baren Verhältnisse dort einzutragen. Das hat nämlich in der Gesamtkomponente kein Hand und Fuß.
Jetzt wird ein Schuh drauß. Also wenn Käufer A 5% an Geld bezahlt und Person B 95%, dann wird im Kaufvertrag das z.B. auch so festgehalten, dass Person B 95% am Eigentum erwirbt.
Nein.
 
P

Pascali

Dankesehr!

So und nicht anders. Und das ist auch unabhängig von dem, wieviel jeder bezahlt. Finanzierung ist quasi unabhängig für die Anteile des Grundbucheintrags - so kann theoretisch Person A die Immo zahlen, aber 50/50 ist Person B eingetragen, 50/50 Person C.

Wenn Ihr also etwas im Grundbuch entsprechend geregelt haben wollt, so muss das dem Notar ggü explizit definiert werden.
Es ist jedoch so, dass Person A 95% des Kaufpreises überweist an den Verkäufer. Wenn nun aber 50/50 eingetragen wird im Grundbuch, dann wäre das eine Schenkung und enorme Schenkungssteuer würde fällig werden.

Von demher muss es ja dann an den Notar weitergegeben werden, wer wieviel von dem Kaufpreis bezahlt und dass es entsprechend(das wird der Notar dann in Bruchteilen angeben) im Grundbuch eingetragen.


Ich persönlich warne davor, plump die baren Verhältnisse dort einzutragen. Das hat nämlich in der Gesamtkomponente kein Hand und Fuß.
Du meinst, wer wieviel bezahlt - so sollen die Bruchteile auch eingetragen werden? Warum warnst du davor? Würde man es anders machen, wäre immer Schenkungssteuer fällig.
 
F

Fuchur

Es ist jedoch so, dass Person A 95% des Kaufpreises überweist an den Verkäufer. Wenn nun aber 50/50 eingetragen wird im Grundbuch, dann wäre das eine Schenkung und enorme Schenkungssteuer würde fällig werden.
Jetzt stellst du zum 10. Mal die selbe Frage, die längst beantwortet wurde.

Es ist sehr ungewöhnlich, dass "jeder seinen Teil" überweist. Der Normalfall ist, dass du das Eigentkapital an die Bank überweist und die bedient den Kaufpreis. 1 Überweisung an den Verkäufer. Bei kleinen Krediten überweist die Bank an den Käufer, der den Kaufpreis an den Verkäufer. Ohne Bank macht man das üblicherweise genauso. Da sieht niemand, wer mit wessen Geld bezahlt. Ebenso holt sich die Bank die Kreditraten nicht nach Bruchteilen von den Käufern, sondern bucht die Rate einfach vom angegebenen Konto ab.

Um an deinem Beispiel zu bleiben: Wenn wirklich 2 unverheiratete zusammen kaufen und dauerhaft das Kapital im Wesentlichen nur von einem der beiden aufgebracht wird, dann sollte sich das auch in den Eigentumsanteilen grob widerspiegeln. Denn bei einem Verkauf geht der Erlös nach Eigentumsbruchteilen an die Parteien zurück (oder fällt beim Tod an die Erben; oder muss bei einer Trennung ausgelöst werden).

Dein Beispiel macht daher keinen Sinn. Außer, es ist wirklich und absichtlich eine Schenkung gewollt - na dann mach halt eine.
 
Y

ypg

Du meinst, wer wieviel bezahlt - so sollen die Bruchteile auch eingetragen werden? Warum warnst du davor? Würde man es anders machen, wäre immer Schenkungssteuer fällig.
Nein, ganz im Gegenteil! Partnerschaft im Privaten, nämlich eine eheähnliche Gemeinschaft bedeutet mental 50/50. Es ist albern und spielt später eine völlig untergeordnete Rolle, wenn man sich bei beispielsweise bei 200000€ 190000/95% und 10000/5% eintragen lässt. Denn das bedeutet, dass der mit 95% eh den anderen auszahlen müsste. Gegenteilig ist ja eher nicht möglich.
Ähnlich läuft ja auch die Kindererziehung ab. Der eine bleibt zu Hause und gibt 95% in die Erziehung, der andere bekommt ne halbe Stunde vom Kind mit und gibt 5%. Dennoch ist das Kind 50/50 Euers.

Man regelt das über Privatkredit bzw eher über einen Privatvertrag. Wenn man nicht verheiratet ist und auch nicht verheiratet sein mag, dann muss man eben in den sauren Apfel beißen, dass man vom Gefühl mehr reininvestiert.
Wenn noch ein Kredit eine Rolle spielt: Der Kredit selbst wird ja wohl auch zu 50/50 aufgenommen werden.
Sicherheit gibt ein Steuerberater.

Ich habe das selbst 2 mal durch: zwar nicht 95/5, sondern beim ersten Haus 80/20 vom Verhältnis Eigenkapital, aber über Privatvertrag geregelt. Kommt es zur Trennung, wird der Schwächere ausbezahlt und geht aus dem Grundbuch. fertig aus. Im Grundbuch waren wir 50/50 und haben auch jeder das gleiche vom Kredit abgetragen. Denn wir haben die Finanzierung gemeinsam 50/50 an den Backen gehabt.
 
P

Pascali

Ja. In dem Fall sind beide Käufer nicht verheiratet. Und das Geld wird auch nich zuvor auf ein Konto von einen der beiden Käufer überwiesen.

Der eine bringt wesentlich mehr Geld für den Kauf ein. Das interessiert ja auch das Finanzamt. Alles über 20.000€ müsste dann als Schenkung versteuert werden. Wenn man das vermeiden möchte, müssen die Bruchteile korrekt nach der investieren Geldmenge im Notarvertrag angegeben werden. Auch ein Privatvertrag hilft da wenig, da dann das geliehene Geld mit 5,5% verzinst werden müsste.

Bei verheirateten Käufern sieht das natürlich genauso aus, wie du beschreibst - da gibt es hohe Schenkungssteuerfreibeträge.
 
N

nordanney

Ja. In dem Fall sind beide Käufer nicht verheiratet. Und das Geld wird auch nich zuvor auf ein Konto von einen der beiden Käufer überwiesen.

Der eine bringt wesentlich mehr Geld für den Kauf ein. Das interessiert ja auch das Finanzamt. Alles über 20.000€ müsste dann als Schenkung versteuert werden. Wenn man das vermeiden möchte, müssen die Bruchteile korrekt nach der investieren Geldmenge im Notarvertrag angegeben werden. Auch ein Privatvertrag hilft da wenig, da dann das geliehene Geld mit 5,5% verzinst werden müsste.
Dann nimmt der, der wesentlich mehr Geld einbringt, das Darlehen auch alleine auf? Oder wird komplett aus Eigenkapital bezahlt. Dann wäre es völlig ok, z.B. 94/100 und 6/100 als Eigentumsanteile einzutragen.

Kommt eine Finanzierung ins Spiel, bricht das gesamte Konstrukt zusammen. Denn es gibt nur drei Möglichkeiten:
A finanziert alleine ==> doof, wenn B aber auch Miteigentum hat
B finanziert alleine ==> noch schlimmer, denn A ist Haupteigentümer
A+B finanzieren gemeinsam ==> analog Variante 2, denn jeder Kreditnehmer haftet persönlich für die gesamte Schuld

Ansonsten: Einfach vor Unterzeichnung des Kaufvertrages einen GbR-Vertrag beurkunden lassen und die GbR wird Käufer des Objektes.
 
Zuletzt aktualisiert 22.12.2024
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