Kann sein, dass da manche einiges durcheinandergebracht haben.
Nein. Zur KfW: da bringst Du etwas durcheinander:
Ich hatte ja geschrieben, dass die Einliegerwohnung in Bezug auf KfW-Konformität erstellt wurde. Dort heißt es im Kreditmerkblatt: „Wohneinheiten sind in einem abgeschlossenen Zusammenhang liegende und zu dauerhaften Wohnzwecken bestimmte Räume in Wohngebäuden, welche die Führung eines Haushalts ermöglichen (eigener abschließbarer Zugang, Zimmer, Versorgungsanschlüsse für Küche/Kochnische und Bad/WC).“ Nicht mehr und nicht weniger.
Denn _das_ ist nicht die Definition einer Einliegerwohnung!
Die KfW-Merkblätter sind kein Lexikon noch Wikipedia. Das, was Du hier aus dem Merkblatt für Sachverständigen zitierst, ist nur die Definition der Abgeschlossenheit einer Wohneinheit. Und da geht es nicht explizit um Einliegerwohnung, sondern um alle Gebäude, zb auch Gewerbegebäude mit Wohneinheiten. Merkblätter sind nicht dazu da, alles zu erklären, sondern zu regeln, sodass der Sachverständige etwas an der Hand hat. Geprüft wird eh vom Bauamt.
Und die Abgeschlossenheit ist, wie alle hier sehen nur Du nicht, eben nicht gegeben.
Vom Grundsatz her muss eine selbstständige Haushaltsführung in einer Einliegerwohnung gewährleistet sein. Plump gesagt: Dusche/WC, Platz für Koch- und Spülgelegenheit und Platz für Lebensmittelbevorratung (Kühlschrank) und Wasch- sowie Trockenmöglichkeit für Wäsche. Dazu natürlich ein Tisch mit Bestuhlung, Bett und schrank. Ein Abstellraum und ein Kfz-Stellplatz gehört auch dazu. 23qm oder 26qm als Mindestmaß sind nicht gesetzt, dennoch muss man natürlich in den Plänen die selbstständige Haushaltsführung erkennen. Das ist mit einer Nur-Einrichtung eines doppelbett und einem Dusch-WC eben nicht gegeben.
Ich denke, es sollte so auch Dir verständlich sein, was eine selbstständige Haushaltsführung bedeutet: zur Arbeit kommen, warmes Essen kochen, Körperhygiene, normal sitzen können und schlafen. TV ist glaube ich auch geregelt: jeder hat ein Recht auf TV, insofern muss man das auch in dem Raum können.
Wanddicke: Was meinst du damit, ypg?
Naja, die stumpfe Anwendung von 17,5er oder weniger oder mehr erschließt sich nicht. Tragende Wände//Nebenwände…
Größe Kinderzimmer (ypg): Ansichtssache, wir finden knapp 13 m² ausreichend, unsere Kinder brauchen keinen Tanzsaal.
Das habe ich aber auch nicht kritisiert! Ich habe geschrieben _im Verhältnis_ , siehe unten
Kinderzimmer vom Verhältnis zu klein,
Oder meinst du den fehlenden knappen Zentimeter Putz?
Sicherlich nicht. Ich denke in RBM
Ansichtssache, wir finden knapp 13 m² ausreichend,
Und wenn man Deine ausreichenden 13qm mal analysiert und genau hinschaut, sind Deine 13qm eigentlich 12,5 und mit Putz eben nur 12qm. Mit einem „Ausreichend“ gewinnt man im Übrigen kein Lob. 13qm sind in meinen Augen in Ordnung, wenn das Haus entsprechend ausgelegt ist - aber mit „Fremd-Einliegerwohnung“ und 22qm Schlafzimmer ist es eben nicht gut geplant.
Resüme: die Förderungen von Wohneinheiten, dass eine WinWin-Situation in einem Sozialstaat für alle entsteht, finde ich total in Ordnung.
Nur ist das Abfangen von Förderungen, ohne tatsächlich Wohnraum zu schaffen, genauso mies wie das Abgreifen von H4 oder ähnliche monatliche Bezüge, ohne arbeiten zu wollen.
Und ja, nachweislich handelt es sich um Betrug. Ist immer Mist, wenn man so etwas schreiben muss, weil ein Fragesteller nicht mal seinen Kopf anstrengt und sich selbst Regeln fügen will.