Grundrissplanung für Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung

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Zuletzt aktualisiert 11.03.2025
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S

Schorsch_baut

Und noch eine Anmerkung: Kamin vorbereiten ist schwierig, da dazu ein Schornstein mit geplant, genehmigt und gebaut werden muss. Damit dürfte aber bei der KfW die Frage aufkommen, wofür Ihr einen Schornstein braucht. Der schließt eine Förderung nämlich auch in den Neuauflagen der Förderprogramme aus. Auch wenn sich die Ofenbaulobby gerade mächtig anstrengt und bei der Bundesbauministerin quasi vorm Büro campt, wird das wohl nicht gekippt.
Und fragt mich nicht, warum ich mich auch damit auskenne und ein Ofen originalverpackt in der Garage steht.
Was immer ihr da vorhabt, es könnte viele Diskussionen geben.
 
S

Schorsch_baut

ach diese kurze Korrekturzeit ist doch lästig. Natürlich ist nicht der Schornstein selber förderschädlich, sondern der Ofen.
 
Y

ypg

So muss ein zweiter Rettungsweg immer gegeben sein
Der muss ja immer gegeben sein - ob nun eine Einliegerwohnung im Obergeschoss ist oder bzw dann auch eben in weiteren Räumen im Obergeschoss, die zur Hauptwohneinheit gehören. Aber wie Du schon sagst: Bauordnungen sind länderspezifisch… nur klärt der normale Menschenverstand ja auch schon vieles (wenn man zb den Bauort nicht kennt)
 
S

Sleepwalker1

Die Einliegerwohnung ist tatsächlich mittel- bzw. langfristig für ein womöglich verwitwetes (Schwieger-)Elternteil oder eine Pflegekraft gedacht. Wir dachten, es macht Sinn, so etwas bei einem Neubau direkt mit zu berücksichtigen. Und sollte es später aufgrund Krankheit - wenn auch vielleicht nur kurzfristig - mal erforderlich sein, wäre hierdurch ein Wohnen auf einer Etage möglich. Finde es sinnvoll, solche Überlegungen heute schon mit zu bedenken. Eine kommerzielle Vermietung ist allerdings nicht angedacht.
Ich werd die Thematik auf jeden Fall nochmal mit den entsprechenden Stellen abklären und dann ggf. Anpassungen vornehmen lassen. Sollte das wirklich so aufwendig und unverhältnismäßig sein, dann hab ich da wohl zu pragmatisch gedacht und die Einliegerwohnung fliegt raus, was natürlich zu einer kompletten Grundriss-Neugestaltung führen würde, bei der dann eure Anmerkungen Berücksichtigung finden.
In dem Sinne danke nochmal für die Hinweise!
 
Y

ypg

Finde es sinnvoll, solche Überlegungen heute schon mit zu bedenken.
Da scheiden sich die Geister: entweder das Haus ist schon so konzipiert, dass Schlafzimmer im EG zu finden ist, oder aber andere Gründe, ob nun ein, zwei oder drei Schlafzimmer im EG zu finden sind, lassen ältere Bewohner eines Hauses auf Eigentumsgrundstück lieber in eine kompakte Stadtwohnung mit Dachterrasse ohne Gartenarbeit ziehen. Das Schlafen im EG ist im Alter das geringste Problem. Abgabe des Führerscheines, Stock oder Rollator oder auch einfach nur Schmerzen bei Bewegung ist ein Grund, warum man näher ins Zentrum ziehen möchte. Was nützt Dir denn im Seniorenalter ein Schlafzimmer im EG, wenn Du zb nicht mehr in das Bad hineinkommst? Auch die erwähnte SchwieMu wird sich „freuen“, den 1,7qm Flir zu begehen ;)
Eine kommerzielle Vermietung ist allerdings nicht angedacht.
Dennoch musst Du Dich an die Rahmenbedingungen einer Einliegerwohnung halten, wenn Du die Förderung haben willst. Was Du ohne Förderung machst, steht Dir dennoch fr…

….
langfristig für ein womöglich verwitwetes (Schwieger-)Elternteil oder eine Pflegekraft gedacht.
Und sollte es später aufgrund Krankheit - wenn auch vielleicht nur kurzfristig - mal erforderlich sein, wäre hierdurch ein Wohnen auf einer Etage möglich.
Die Krux liegt im Detail - oder im Bett in diesem Zimmer: SchwieMu oder Pflegekraft hindern Dich, selbst das Bett darin zu nutzen.

Was wir hier sehen, ist ein Gästezimmer. Und in diesem Bezug greifen dennoch andere Einwände zu diesem Entwurf, zb 3,88 WZ-Mass, Kinderzimmer kleiner als Gästezimmer usf.
 
Zuletzt aktualisiert 11.03.2025
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