Verzug wegen höherer Gewalt - Versorgungsleitungen unter Garage

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Elwood62

Servus beinander,
wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Wie ich aber jetzt weiß, hätte eine Spartenauskunft für Klarheit gesorgt. Für Strom hat das keine 5 Minuten gedauert, und gekostet hat es auch nichts.
Was meint ihr? Ist das tatsächlich höhere Gewalt? Dann würde ich das akzeptieren. Oder ist das Fahrlässigkeit? Dann würde ich mich mal nach einem Anwalt umsehen.
Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten, und würde für die gemauerte Doppelgarage mit Satteldach 50 T€ einbehalten.
Nun weiß ich nicht recht weiter.
Viele Grüße, Uli
 
N

nordanney

wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Also wurde durch den Bauträger die Garage über die Leitungen gebaut? Wird jetzt die Garage wieder abgerissen?
 
E

Elwood62

Oh, da habe ich mich wohl sehr unklar ausgedrückt, sorry.
Also die Leitungen haben nichts mit meinem Haus zu tun. Die gehören eigentlich unter die Straße, liegen aber einen guten halben Meter auf meinem Grundstück. Und da die Garage direkt am Rand zur Straße geplant ist, müssen jetzt erst die Kabel verlegt werden. Das macht natürlich nicht der Bauträger, sondern der zuständige Versorger.
Das Haus ist im großen und ganzen fertig, nur die Doppelgarage fehlt. Der Bauträger beruft sich nun auf höhere Gewalt, und hat mir eine Teilabnahme angeboten. Dafür sollte ich den Rest bezahlen, abzüglich 50 T€, die dann bei Abnahme der Außenanlagen und der Doppelgarage fällig werden.
Und dazu wolle ich mal eure Meinung hören.
VG Uli
 
11ant

11ant

Also die Leitungen haben nichts mit meinem Haus zu tun. Die gehören eigentlich unter die Straße, liegen aber einen guten halben Meter auf meinem Grundstück. Und da die Garage direkt am Rand zur Straße geplant ist, müssen jetzt erst die Kabel verlegt werden. Das macht natürlich nicht der Bauträger, sondern der zuständige Versorger.
Ob brutto/netto, Mehrwertsteuer, plus/minus, Sommerzeit oder vor/nach Christus: da haben irgendwo die Macher und die Planer und/oder Positionsmarkierer mit unterschiedlichen Bezugspunkten gearbeitet. Der passende juristische Terminus dafür heißt jedoch nicht "höhere Gewalt", sondern "menschliches Versagen". Ich sehe Dich in keiner Schuld und keiner Schadenminderungspflicht. Leiste Deine Abnahmen dann, wann sie sich gehören: wenn das Werk vollendet ist. Mit Erfüllungsgehilfen Deines Vertrags"gegners" und Dritten hast Du nichts am Hut. Derlei ist typisches alltägliches Geschäftsrisiko eines Bauträgers. Lasse Dir da nichts faul abdealen. Einfache schnelle Rechnung: 50k Einbehalt minus 50k Ersatzvornahmekosten ergeben 0 Euro Druckzuschlag dafür, daß die Schlafmützen sich beim Ausbügeln ihrer Fehler beeilen. Du als geschützter Verbraucher stehst hier auf der anderen Seite.
 
E

Elwood62

Vielen herzlichen Dank für die klaren Worte. Irgendwie glaube ich doch immer an das Gute, aber es geht hier einfach um viel Geld. Und wir wollen dann nicht für unbestimmte Zeit auf einer Baustelle wohnen. Zum Glück haben sowohl meine Partnerin als auch ich verständnisvolle Vermieter, die uns nicht Ende April rauswerfen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.01.2025
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