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Elwood62
Servus beinander,
wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Wie ich aber jetzt weiß, hätte eine Spartenauskunft für Klarheit gesorgt. Für Strom hat das keine 5 Minuten gedauert, und gekostet hat es auch nichts.
Was meint ihr? Ist das tatsächlich höhere Gewalt? Dann würde ich das akzeptieren. Oder ist das Fahrlässigkeit? Dann würde ich mich mal nach einem Anwalt umsehen.
Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten, und würde für die gemauerte Doppelgarage mit Satteldach 50 T€ einbehalten.
Nun weiß ich nicht recht weiter.
Viele Grüße, Uli
wir haben eine Doppelhaushälfte von einem Bauträger gekauft. Den Verzug (Abnahme laut Notarvertrag spätestens 30.04.2024) erklärt der Bauträger mit Versorgungsleitungen (Strom und Gas), die zweifelsfrei auf dem Grundstück liegen, und zwar ganz am Rand unter der gemauerten Garage. Diese waren als Dienstbarkeit nicht im Grundbuch aufgeführt.
Wie ich aber jetzt weiß, hätte eine Spartenauskunft für Klarheit gesorgt. Für Strom hat das keine 5 Minuten gedauert, und gekostet hat es auch nichts.
Was meint ihr? Ist das tatsächlich höhere Gewalt? Dann würde ich das akzeptieren. Oder ist das Fahrlässigkeit? Dann würde ich mich mal nach einem Anwalt umsehen.
Der Bauträger hat mir nun eine Teilabnahme angeboten, und würde für die gemauerte Doppelgarage mit Satteldach 50 T€ einbehalten.
Nun weiß ich nicht recht weiter.
Viele Grüße, Uli