A
almaron
Hallo allerseits,
ich bräuchte mal (wieder) einen Rat von den Fachleuten hier. Es gibt ein Grundstück, 35 km von Stuttgart entfernt, an dem meine Partnerin und ich evtl. Interesse hätten. Es hat eine Grundstücksfläche von 425 qm, allerdings mit Einschränkungen, wenn ich das richtig verstehe. Der Bodenrichtwert an diesem Ort ist 600 €, kosten soll das Grundstück 350 T€. Störend erscheinen uns die beiden Garagen auf dem Grundstück 1848, die auch völlig verwahrlost aussehen (aus der Nähe eigentlich abbruchreif, vor allem von hinten). Und natürlich der Weg, der direkt am Haus vorbeiführen würde. Das Grundstück + Nebenkosten würden unser Eigenkapital komplett verbrauchen. Wir sind zu zweit, bräuchten aber schon etwa 110 qm Wohnfläche und vielleicht 30 qm Abstellraum/Nutzfläche. Und einen Carport. Es gibt nach Angabe des Verkäufers keinen Bauzwang. Der Bauherr des Hauses auf 1849/1 ist mit dem Eigentümer von 1849 verwandt.
Lässt sich auf dieses Grundstück sinnvoll ein Haus mit diesen Ansprüchen bauen? Gibt es Abstriche bei der Anrechnung des Grundstücks als Eigenkapital? Wie wäre die Wohnqualität zu beurteilen - auch in Hinblick eines späteren Verkaufs?
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.
ich bräuchte mal (wieder) einen Rat von den Fachleuten hier. Es gibt ein Grundstück, 35 km von Stuttgart entfernt, an dem meine Partnerin und ich evtl. Interesse hätten. Es hat eine Grundstücksfläche von 425 qm, allerdings mit Einschränkungen, wenn ich das richtig verstehe. Der Bodenrichtwert an diesem Ort ist 600 €, kosten soll das Grundstück 350 T€. Störend erscheinen uns die beiden Garagen auf dem Grundstück 1848, die auch völlig verwahrlost aussehen (aus der Nähe eigentlich abbruchreif, vor allem von hinten). Und natürlich der Weg, der direkt am Haus vorbeiführen würde. Das Grundstück + Nebenkosten würden unser Eigenkapital komplett verbrauchen. Wir sind zu zweit, bräuchten aber schon etwa 110 qm Wohnfläche und vielleicht 30 qm Abstellraum/Nutzfläche. Und einen Carport. Es gibt nach Angabe des Verkäufers keinen Bauzwang. Der Bauherr des Hauses auf 1849/1 ist mit dem Eigentümer von 1849 verwandt.
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