Schwierig zu bebauendes Grundstück - ist es den Kaufpreis wert?

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A

almaron

Hallo allerseits,
ich bräuchte mal (wieder) einen Rat von den Fachleuten hier. Es gibt ein Grundstück, 35 km von Stuttgart entfernt, an dem meine Partnerin und ich evtl. Interesse hätten. Es hat eine Grundstücksfläche von 425 qm, allerdings mit Einschränkungen, wenn ich das richtig verstehe. Der Bodenrichtwert an diesem Ort ist 600 €, kosten soll das Grundstück 350 T€. Störend erscheinen uns die beiden Garagen auf dem Grundstück 1848, die auch völlig verwahrlost aussehen (aus der Nähe eigentlich abbruchreif, vor allem von hinten). Und natürlich der Weg, der direkt am Haus vorbeiführen würde. Das Grundstück + Nebenkosten würden unser Eigenkapital komplett verbrauchen. Wir sind zu zweit, bräuchten aber schon etwa 110 qm Wohnfläche und vielleicht 30 qm Abstellraum/Nutzfläche. Und einen Carport. Es gibt nach Angabe des Verkäufers keinen Bauzwang. Der Bauherr des Hauses auf 1849/1 ist mit dem Eigentümer von 1849 verwandt.
Lässt sich auf dieses Grundstück sinnvoll ein Haus mit diesen Ansprüchen bauen? Gibt es Abstriche bei der Anrechnung des Grundstücks als Eigenkapital? Wie wäre die Wohnqualität zu beurteilen - auch in Hinblick eines späteren Verkaufs?
Vielen Dank schon mal für eure Gedanken.
 

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Y

ypg

Hallo,
von wem stammen denn die Zeichnungen mit der rosa Fläche, wo ganz dick Bauverbot steht? Genauso der Vermerk mit der Grunddienstbarkeit?
Ich vergleiche die Skizzen und Pläne, auch Luftbild, komme aber zu keinem Nenner, ob sich da nicht etwas um ca. 3 Meter verzeichnet und verschoben wurde.
Fakt ist: wo Bauverbot steht, ist auch Bauverbot drin. Das gilt auch für Garage oder Carport. Denn von da sollte ja wohl das 1849/1 angefahren werden, welches Grundstück das auch immer sein soll. Ich sehe es nicht. Oder steckt da der Tippfehler und es ist das 1848/1 gemeint?
Die 13 Meter Baufensterlänge werden in anderer Zeichnung auf 15 Meter erweitert. Wie kommt man drauf? Die Zeichnung ignoriert ja auch die Baugrenze zur Straße…

Störend erscheinen uns die beiden Garagen auf dem Grundstück 1848, die auch völlig verwahrlost aussehen (aus der Nähe eigentlich abbruchreif, vor allem von hinten).
Wenn Ihr mit dem Design, Alter oder Nähe von Nachbarschaften nicht leben könnt, dann dürft Ihr so ein Grundstück nicht kaufen. Die Garagen haben ihre Daseinsberechtigung, auch wenn sie in Euren Augen verwahrlost aussehen. Sie sind es nicht und werden wohl auch ihren Zweck erfüllen. Das sind Alterungserscheinungen, die man bei einer Garage eben etwas nachlässiger behandelt, gerade auch bei Grenzbebauung. Jeder ist für sein Grundstück, Einfriedung und somit Sichtschutz selbst verantwortlich. Bedeutet: man selbst hat die Aufgabe, den Stein des Anstoßes mit Sichtschutz oder Hecke zu bedecken, wenn man es eben so will. Grundsätzlich passt man sich natürlich als Letzt-Nachbar dem Bestand an und toleriert. Oder man fragt, ob man sie streichen darf. Eine Erwartungshaltung gibt es nicht.
Der Bauherr des Hauses auf 1849/1 ist mit dem Eigentümer von 1849 verwandt.
Da steckt doch auch ein Schreibfehler drin … 1849 ist doch Euer favorisiertes Grundstück?!
Aber wenn das 1848 gemeint ist und Du das schon erwähnst, steckt da (mit vorgehaltener Hand) viel Streitpotential drin.
Lässt sich auf dieses Grundstück sinnvoll ein Haus mit diesen Ansprüchen bauen? Gibt es Abstriche bei der Anrechnung des Grundstücks als Eigenkapital? Wie wäre die Wohnqualität zu beurteilen - auch in Hinblick eines späteren Verkaufs?
Das müsst Ihr selbst wissen, wie viele Grundstücke es in Eurem Raum gibt und mit welchem Potential diese zu welchem Preis angepriesen werden, wofür Ihr bauen wollt und was Ihr von einem Haus bzw. von einem Garten erwartet.
Wir vom platten Land würden solche Parzellen meiden, und das nicht wegen der Garagen. So etwas ist auf dem Dorf Gang und Gebe.
 
11ant

11ant

Der Bauherr des Hauses auf 1849/1 ist mit dem Eigentümer von 1849 verwandt.
Also mit dem Verkäufer des Euch interessierenden Grundstückes, und hat den Bauplatz in zweiter Reihe hier vorgezogen. Keine weiteren Fragen, Euer Ehren !
Ein Bauverbot - was ansonsten näher ergründenswert wäre - wird auch für den gewünschten Carport gelten.
Fazit: weitersuchen ! (was ist eigentlich aus dem Reihenendhaus geworden ?).
 
A

almaron

Ich vergleiche die Skizzen und Pläne, auch Luftbild, komme aber zu keinem Nenner, ob sich da nicht etwas um ca. 3 Meter verzeichnet und verschoben wurde.
...
Das sind Alterungserscheinungen, die man bei einer Garage eben etwas nachlässiger behandelt, gerade auch bei Grenzbebauung.
Oha, stimmt, da passt die schwarze Umrandung nicht. Danke für den Hinweis.

Und was die Garage angeht, na ja, ein paar kleine Bedenken hätten wir schon.
 

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A

almaron

Ein Bauverbot - was ansonsten näher ergründenswert wäre - wird auch für den gewünschten Carport gelten.
Fazit: weitersuchen ! (was ist eigentlich aus dem Reihenendhaus geworden ?).
Ja, dann wäre das "verbleibende" Grundstück für uns uninteressant, weil dann ja kaum noch etwas übrig bleibt. Und danke der Nachfrage - der Verkäufer des Reihenhauses hat ein eigenes Hauskaufprojekt, aus dem nichts geworden ist. Und daher seinen eigenen Verkauf erstmal gestoppt. Das wurde uns so mitgeteilt.
 
T

thomas0812

Hallo allerseits,
ich bräuchte mal (wieder) einen Rat von den Fachleuten hier. Es gibt ein Grundstück, 35 km von Stuttgart entfernt, an dem meine Partnerin und ich evtl. Interesse hätten. Es hat eine Grundstücksfläche von 425 qm, allerdings mit Einschränkungen, wenn ich das richtig verstehe. Der Bodenrichtwert an diesem Ort ist 600 €, kosten soll das Grundstück 350 T€.
Ich persönlich würde erstmal den kompletten Bereich mit Wegerecht (sehe ich es richtig, dass dieser ohnehin vom Hinterlieger schon gepflastert ist?) von der Fläche abziehen. Das sind ca. 79qm, wenn ich richtig gerechnet habe. Also hast du noch ca. 350qm Grundstück mit weiteren Einschränkungen (Bauverbot für Garage). Dafür würde ich 350 TEUR im Vergleich zum von Dir genannten BRW, gerade in der aktuellen Marktlage, als völlig überteuert ansehen. Wenn das Ding 200 TEUR kosten würde, könnte man drüber nachdenken, aber in diesem Fall würd ich weitersuchen.
 
Zuletzt aktualisiert 05.05.2024
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