Zaunhöhe Nachbargrundstück, Zaun auf Grundstücksgrenze?

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H

HubiTrubi40

Hallo zusammen,

Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung und der Nachbar würde gerne einen Zaun errichten. Ist für mich grundsätzlich ok und mit Bezug auf Privatsphäre auch für mich passend.
Nun ist es so, dass das Nachbargrundstück ca. 70 cm höher liegt, d.h. wenn er da einen Zaun bei sich macht, ist dieser zu mir hin schonmal automatisch 70 cm höher. Ausserdem muss der Zaun auf die Grundstücksgrenze, da es sonst nicht wirklich geht dort einen Zaun zu errichten.
Mein größtes Thema ist eigentlich das Licht. Der Zaun würde bei mir auf der Westseite stehen. Je nach Bauart des Zauns kommt da wenig bis kaum Licht durch.
Welche Regeln gibt es hier in Bezug auf Höhe - ich kenne die 2 m max, wie ist das aber wenn das Nachbargrundstück höher liegt? Welches Mitspracherecht habe ich, wenn der Zaun auf die Grundstücksgrenze kommt? Mir geht es v.a. um das Sonnenlicht. Danke im Voraus.
 
Y

ypg

Nun ist es so, dass das Nachbargrundstück ca. 70 cm höher liegt, d.h. wenn er da einen Zaun bei sich macht, ist dieser zu mir hin schonmal automatisch 70 cm höher.
Ja, Bebauungsplan in so einem Altgebiet kannst knicken für eine Berechnung, da muss man mit Auge, Herz und gesunden Menschenverstand ran.

War bei uns mit dem alten REH genauso: wir lagen höher, und wir kannten zu dem Zeitpunkt kein Nachbarrecht.
Wir haben deshalb einen Wildzaun gespannt und davor lockere Strauchbepflanzung, damit wir vom Nachbarsgarten profitieren: wir hatten einen schönen „Fernblick“ in deren schönen Garten. Nur in Höhe Terrasse haben wir ein kleines Stück auf einen Meter Höhe blickdicht gemacht.

Man unterscheide Sichtschutz von Zaun.
Doppelstabmatte, Maschendraht, Wildzaun, Weidezaun, Staketenzaun, Holzzaun, Lattenzaun… all das sollte Dir keine Bedenken bereiten.
Und dann kommen die ganzen Sichtschutzzäune… dafür würde ich mir mal das Nachbarschaftsrecht durchlesen bzw. doch mal schauen, ob es bei Euch Regelungen gibt… und mit dem Nachbarn sprechen, was er vorhat.
 
11ant

11ant

Mein größtes Thema ist eigentlich das Licht. Der Zaun würde bei mir auf der Westseite stehen. Je nach Bauart des Zauns kommt da wenig bis kaum Licht durch.
Welche Regeln gibt es hier in Bezug auf Höhe - ich kenne die 2 m max, wie ist das aber wenn das Nachbargrundstück höher liegt? Welches Mitspracherecht habe ich, wenn der Zaun auf die Grundstücksgrenze kommt? Mir geht es v.a. um das Sonnenlicht. Danke im Voraus.
Dein Mitspracherecht ist in dem Fall ohne Relevanz, wo Ihr beide der Ansicht seid gemeinsam entscheiden zu wollen. Die Gemeinde als sonstige Regelgeberin sehe ich speziell für diesen Fall dieses Nurzwischeneuchzaunes garnicht am Entscheidungstisch sitzen. Rechtsfrage geklärt, nun kann man die Sachfrage lösen. Und die ist auch nicht wirklich kompliziert: baut einen in der Höhe zweigeteilten Zaun; im für Dich nicht lichtkritischen unteren Teil beispielsweise aus Holz. Im oberen Teil dann aus Plexiglas. Das foliert Euch ein Autobeschrifter so, daß es eine hohe Transluzenz bei gleichzeitiger Blickdichtigkeit hat (kennste bestimmt von bis über beide Ohren beklebten Linienbussen), mit dem Dekormotiv "Holzzaun". Problem gelöst, nun kann ich Sportschau gucken.
 
H

HubiTrubi40

baut einen in der Höhe zweigeteilten Zaun; im für Dich nicht lichtkritischen unteren Teil beispielsweise aus Holz. Im oberen Teil dann aus Plexiglas. Das foliert Euch ein Autobeschrifter so, daß es eine hohe Transluzenz bei gleichzeitiger Blickdichtigkeit hat (kennste bestimmt von bis über beide Ohren beklebten Linienbussen), mit dem Dekormotiv "Holzzaun". Problem gelöst,
Danke für den Tipp. Also bevor ich einen Plexiglaszaun baue, schaue ich, dass wir einen Kompromiss bezüglich der Höhe finden.
Wegen Rechtslage. Warum steht denn überall, ein Zaun auf Grundstücksgrenze geht nur mit Einverständnis des an das Grundstück grenzender Nachbars? Ist das bei Reihenhäusern anders? Ich hab ja auch nix gegen einen Zaun, aber ich hab keine Lust auf einen Zaun, der mir aufgrund der Höhe den Garten zur Hälfte beschattet, was im Grunde auch nicht die Absicht ist.
Trotzdem interessiert mich einfach die trockene rechtliche Grundlage bzw. ob der Bebauungsplan hier die rechtlichen Bestimmungen überstimmt. Rein interessehalber. Auch weil mein Bruder kürzlich eine Diskussion wegen Zaun zum Nachbargrundstück hatte.
 
Y

ypg

Warum steht denn überall, ein Zaun auf Grundstücksgrenze geht nur mit Einverständnis des an das Grundstück grenzender Nachbars?
_Auf_ der Grundstücksgrenze bedeutet, auf etwas, was beiden gehört. Dann natürlich nur mit Absprache.
Normalerweise errichtet man, wenn man für sich entscheidet, einen Zaun zu errichten, diesen _vor_ der Grundstücksgrenze auf _seinem_ Grundstück. Und so wird es bei Euch auch sein, denn die Grenze an sich ist bei Euch ja quasi gar nicht für eine Errichtung eines Zaunes geeignet, da der Versatz vorhanden ist.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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