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chand1986
Also auf Jagd nach Ästhetikpunkten gehst du nie, oder?Dein Mitspracherecht ist in dem Fall ohne Relevanz, wo Ihr beide der Ansicht seid gemeinsam entscheiden zu wollen. Die Gemeinde als sonstige Regelgeberin sehe ich speziell für diesen Fall dieses Nurzwischeneuchzaunes garnicht am Entscheidungstisch sitzen. Rechtsfrage geklärt, nun kann man die Sachfrage lösen. Und die ist auch nicht wirklich kompliziert: baut einen in der Höhe zweigeteilten Zaun; im für Dich nicht lichtkritischen unteren Teil beispielsweise aus Holz. Im oberen Teil dann aus Plexiglas. Das foliert Euch ein Autobeschrifter so, daß es eine hohe Transluzenz bei gleichzeitiger Blickdichtigkeit hat (kennste bestimmt von bis über beide Ohren beklebten Linienbussen), mit dem Dekormotiv "Holzzaun". Problem gelöst, nun kann ich Sportschau gucken.
Deine ansonsten von mir geschätzte Meinung rät hier zu einer Augenkrebserregung des Sonderrangs - danach hilft mir die Sportschau nicht mal dann, wenn mein Lieblingsverein gerade die große Plexiglasvase am Band gewänne.
( habe ich den 11antastischen Schreibstil einigermaßen kopiert gekriegt? )