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YunSunAn
Hier werden wir die Optionen einmal zusammen besprechen, sodass es für jeden fair ist. Vielen Dank für die Tipps.Nur zur Info: Schenkung an Schwiegerkinder sind ebenfalls grunderwerbsteuerbefreit. Ob die Eltern das möchten, ist eine andere Frage. Finde ist persönlich Mist, wenn dann beide die Finanzierung aufnehmen bzw. die Rückzahlung übernehmen, aber nur einer Eigentümer wäre.
Was man in solchen Fällen machen kann, sind Rückübertragungsvormerkungen oder Klauseln im Schenkungsvertrag (um im Zweifel den Schwiegersohn einfach rauwerfen zu können bei Scheidung o.ä.). Nicht, dass man so etwas zwingend braucht, aber es ist gut zu wissen, dass es solche Möglichkeiten gibt.