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ypg
Egal, ob Garage oder Schuppen. Es ist ein Nebengebäude - von Aufenthaltsraum schrieb ich nichts und hat die Landesbauordnung auch keine 9-/12-Meter-Regelung.Das ist lediglich ein Schuppen und kein Wohnraum.
Egal, ob Garage oder Schuppen. Es ist ein Nebengebäude - von Aufenthaltsraum schrieb ich nichts und hat die Landesbauordnung auch keine 9-/12-Meter-Regelung.Das ist lediglich ein Schuppen und kein Wohnraum.
Vielen Dank! Grundsätzlich könnte ich mir das so vorstellen. Dann werde ich bei der Gemeinde anfragen, ob eine Bebauung in zweiter Reihe erlaubt ist.Ich habe mal auf die Abstandsregel der Landesbauordnung BW angepasst. BY 3m BW 2,5m
Anhang anzeigen 86570
Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?Ich habe mal auf die Abstandsregel der Landesbauordnung BW angepasst. BY 3m BW 2,5m
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Die Landesbauordnung BW sagt mind. 2,5 m Abstand. Da kannst das Bauamt fragen. Aber ich sehe da keinen Grund den Abstand nicht einhalten zu müssen.Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?