Grundstücksteilung - Hausverkauf + Hausbau auf neuem Grundstück

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hanghaus2023

Noch eine Frage: Wäre es mir erlaubt, die Grundstücksgrenze rechts des alten Hauses etwas nach links zu versetzen, damit ich auf meinem „neuen“ Grundstück einen etwas größeren Garten habe?
Die Landesbauordnung BW sagt mind. 2,5 m Abstand. Da kannst das Bauamt fragen. Aber ich sehe da keinen Grund den Abstand nicht einhalten zu müssen.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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