Minijobber als Bauhelfer einstellen?

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N

nordanney

Nein, ist nicht nötig und auch nicht aufwendig.

Einfach bei der Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See anmelden und fertig.
Vielleicht solltest Du vollständige Postings schreiben. So mit Einleitung "Wenn Du ein Gewerbe anmeldest mit allen nötigen Pflichten, dann ist es ganz einfach".
Mit Deiner einfachen Aussage, dass ist ja alles ganz einfach und nicht aufwändig, liegst Du falsch. Ist eben so.
Nochmal. Als gewerblicher Arbeitgeber meldest du den Minijobber( 538Euro) bei der Knappschaft so wie von mir beschrieben an.
Sowohl als privater als auch gewerblicher Arbeitgeber.
Als gewerblicher musst Du im Baubereich übrigens eine Sofortmeldung machen. Neben der Anmeldung bei der Zentrale.
Bis 520 Euro ist der Minijob auch nicht sozialversicherungspflichtig.
... für den Arbeitnehmer. Aber nicht beitragsfrei. Kleiner, aber feiner Unterschied.
Du selbst als Arbeitgeber musst natürlich Sozialabgaben abführen. Das sind etwas 30%. Darf man nicht vergessen.
Ach ja, Du bist übrigens im Baugewerbe auch verpflichtet, den Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden. Das läuft über die BG Bau und nicht die Minijobzentrale.

Also am Ende DEUTLICH aufwändiger als die Haushaltshilfe.
 
B

Buchsbaum066

Als gewerblicher musst Du im Baubereich übrigens eine Sofortmeldung machen. Neben der Anmeldung bei der Zentral
... für den Arbeitnehmer. Aber nicht beitragsfrei. Kleiner, aber feiner Unterschied.

Warum aus jeder Mücke einen Elefanten machen muss ist mir auch nicht ganz klar. Warum muss ich, wenn ich einen Gehiilfen einstelle ein Bauhandwerk anmelden. Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch.

Ja, mann kann es natürlich auch kompliziert und aufwendig machen. Warum einfach wenns auch schwer geht.
Du führst als Arbeitgeber deine SV und Lohnsteuerpauschale ab und fertig. Der Minijobber hat nichts direkt damit zu tun.

Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand oder er arbeitet mal einen Monat weniger und die Stunden werden dann gutgeschrieben. So läuft es doch. Und alle sind dann zufrieden.
 
M

motorradsilke

Warum aus jeder Mücke einen Elefanten machen muss ist mir auch nicht ganz klar. Warum muss ich, wenn ich einen Gehiilfen einstelle ein Bauhandwerk anmelden. Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch.

Ja, mann kann es natürlich auch kompliziert und aufwendig machen. Warum einfach wenns auch schwer geht.
Du führst als Arbeitgeber deine SV und Lohnsteuerpauschale ab und fertig. Der Minijobber hat nichts direkt damit zu tun.

Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand oder er arbeitet mal einen Monat weniger und die Stunden werden dann gutgeschrieben. So läuft es doch. Und alle sind dann zufrieden.
Es ist doch egal, welches Gewerbe. Fakt ist, du musst dazu ein Gewerbe anmelden. Mit allen Konsequenzen.
 
N

nordanney

Ich hatte anfangs geschrieben reicht es vollkommen ein Dienstleistungsgewerbe anzumelden. Ist es ja am Ende auch
Nein. Es kommt auf die Tätigkeit an. Für Tätigkeiten auf den Bau gilt das von mir geschrieben. Aber klar, wer schwarz arbeitet, dem ist der Rest auch egal.
Regeln gelten eben nicht für dich…
Du führst als Arbeitgeber deine SV und Lohnsteuerpauschale ab und fertig.
+ die weiteren Umlagen. Sind wie gesagt ca. 30%
Es wird auch keiner die Stunden nachzählen. Der Gehilfe ist ordentlich angemeldet und arbeitet offiziell seine 40 Stunden im Monat für 13 Euro Mindesttohn. Wenn er mal 60 Stunden arbeitet bekommt er entweder den Rest auf die Hand
Hey, wir sollten also mal den Schwarzarbeiter melden. Bzw. Dich als Arbeitgeber.
 
H

henning181

Hallo,

ich würde mir wünschen das wirklich die Personen antworten die bereits einen Bauhelfer eingestellt haben.

Ich habe einen Baumhelfer für meine Renovierung des Einfamilienhauses eingestellt.

Ich habe bei der Minijob-Zentrale angerufen und die haben mir genau erläutert warum es kein haushaltsnahe Dienstleistung ist. Gleichzeitig wurde mir genau erläutert was ich tun muss, um legal einen Baumhelfer anzustellen. Also mein Tipp bei der Minijob-Zentrale anrufen, die Situation schildern. Selbst bei der Installation der Software zu Meldung der Sozialversicherungsabgaben helfen sie dir am Telefon. Ja es ist ein Aufwand aber der Helfer ist legal angestellt und natürlich versichert.

Gruß
 
kbt09

kbt09

Ach ja, Du bist übrigens im Baugewerbe auch verpflichtet, den Minijobber bei der Unfallversicherung anzumelden.
Bei der BG Bau müssen sogar private Familienmitglieder, die einfach so auf der Baustelle helfen, gemeldet werden. Also einfach alle, die auf der Baustelle helfen und es muss ein Bautagebuch geführt werden.

Und, ich sehe es wie @henning181 .. Arbeitgebernummer besorgen, das muss man übrigens auch für haushaltsnahe Dienstleistungen, anmelden bei svnet, die entsprechenden Meldungen und Formulare elektronisch ausfüllen und Geld bezahlen. Nicht vergessen, für Minijobber ist man verpflichtet Stundenaufzeichnungen zu machen. Es ist aber kein Problem ein sogenanntes Arbeitszeitkonto zu vereinbaren und z. B. durchschnittlich 40 Stunden zu bezahlen und zwischendurch auch mal einen Monat 60 Stunden arbeiten. Die 20 Überstunden können dann zur Abrechnung in den Folgemonat geschoben werden.

Und, Gewerbe anmelden bzw. EÜR etc. dazu, da würde ich mal einen Steuerberater fragen, was da überhaupt gemacht werden muss. Es besteht ja nicht wirklich eine Gewinnabsicht, sondern es soll ein Arbeitnehmer offiziell beschäftigt sein können.

Für Familienangehörige und Freunde, mit denen man quasi Tauschgeschäfte im Sinne von dies Jahr helfe ich 100 Stunden auf deiner Baustelle, nächstes Jahr hilft er 100 Stunden bei mir, gibt es auch noch Sonderregelungen. Findet man nach kurzem googeln mit Begriffen wie "Bauhelfer privat bezahlen" oder ähnlich.
 
Zuletzt aktualisiert 23.11.2024
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