Die Straße ist quasi links von der Haus-Nr. 6
Die beiden Pläne kamen vom Architekt und wir müssen und für eine Variante entscheiden. Ende September wird das Bodengutachten erstellt und da muss feststehen wie wir das Haus gestellt haben möchten.
Und wo sieht man das?
Egal, nach BayBO geht das wohl in Ordnung mit dem Giebel
„7) 1In den Abstandsflächen sowie ohne eigene Abstandsflächen sind, auch wenn sie nicht an der Grundstücksgrenze errichtet werden, zulässig
1.
Garagen einschließlich ihrer Nebenräume, überdachte Tiefgaragenzufahrten, Aufzüge zu Tiefgaragen und Gebäude ohne Aufenthaltsräume und Feuerstätten mit einer mittleren Wandhöhe bis zu 3 m und einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 m, wobei die Höhe von Dächern mit einer Neigung von mehr als 45 Grad zu einem Drittel, mit einer Neigung von mehr als 70 Grad voll der Wandhöhe hinzugerechnet wird; Giebelflächen bleiben bei einer Dachneigung bis zu 45 Grad unberücksichtigt,“
Nach #8 würde ich wohl mit Abstand machen, weil mir ansonsten die Kehre dieser Sackgasse zu dicht an der Terrasse wäre oder zumindest dem Bereich zwischen dem L stören würde.
Nach #8 würde ich wohl mit Abstand machen, weil mir ansonsten die Kehre dieser Sackgasse zu dicht an der Terrasse wäre oder zumindest dem Bereich zwischen dem L stören würde.