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nordanney
Das ist auf dem Land ein Problem. Bei dem Alter hast Du - ohne Sanierung - eine schreckliche Energieeffizienz und damit einen immensen Wertverlust in den letzten Jahren generiert. So eine Hütte ist überall ein Ladenhüter, sofern nicht in einer Metropole stehend. Unabhängig davon, ob Erbbaurecht oder Volleigentum.Den meisten Interessenten war das 60 Jahre alte Haus schon „zu alt“
Aufgrund des Zustands. Ist vom Alter zunächst unabhängig. Meine aktuelle Immobilie ist aus den 60ern und wird wie ein Neubau bewertet (weil saniert).die Banken haben den Wert aufgrund des Alters sehr niedrig angesetzt
Noch mal eine Bestätigung für den Zustand der Immobilie.und für Abriss oder große Sanierungen war die Option Erbpacht letztlich den meisten zu unsicher.
Banken finanzieren so, dass die Darlehensrückzahlung 10 Jahre vor Ablauf des Erbbaurechtes erfolgt sein muss. Also auch noch alles im Rahmen.Erbpachtgrundstück steht, auf dem noch 40 Jahre Laufzeit waren,
Fazit: "Schrottimmobilie", aber das Erbbaurecht ist schuldig am schlechten Verkauf.
P.S. In den meisten Erbbaurechtsverträgen stehen direkt Verlängerungsoptionen für den Erbbaurechtsnehmer. Dazu gibt es die vertraglich festgesetzte Entschädigung bei Ablauf, sofern nicht verlängert wird. Man verliert also nicht einfach sein Haus, sondern bekommt dafür dann den Gegenwert in €. Insofern werden die wenigsten Erbbaurechte nach der Laufzeit verlängert, da meistens gar kein Geld da ist, um die Immobilie zu übernehmen bzw. das gar nicht zum Geschäftsmodell des Erbbaurechtsausgebers passt.