W
W.Weberson
Hallo und guten Morgen,
wir sind auf ein interessantes Einfamilienhaus in SH aufmerksam geworden.
Vor knapp 9 Jahren haben wir unsere damalige Neubau ETW in Hamburg bezogen, in die auch größtenteils das Eigenkapital geflossen ist.
Diese ETW hat noch ca. 40% des Verkehrswertes als ausstehende Verbindlichkeit.
Die ETW sollte vermietet werden, wenn der Case mit dem Einfamilienhaus realisiert werden sollte.
Nun stellen wir uns die Frage, wie wir eine solide Finanzierung mit dem Bestands-Einfamilienhaus auf die Beine stellen und würden gerne auf die Expertise und Kompetenz in diesem Forum zurückgreifen.
Ist es bspw. denkbar die ETW "wieder" zu belasten mit der ursprünglichen Grundschuldhöhe bzw. evtl. die ETW neu bewerten zu lassen und dementsprechend zu "belasten" oder diese als Sicherheit in Kombination mit dem Kauf eines Einfamilienhaus zu hinterlegen/kombinieren?
Neubewertung hätte ggf. höhere Belastungsmöglichkeit und daraus bei Vermietung Ansetzung der Zinsen sowie (erhöhte) AfA zur Folge, korrekt?
Was ist bei den o.g. Fällen zu berücksichtigen, empfehlenswert bzw. welche Optionen gibt es noch und welche Vorteile/Nachteile bieten diese?
Besten Gruss aus der Hansestadt
wir sind auf ein interessantes Einfamilienhaus in SH aufmerksam geworden.
Vor knapp 9 Jahren haben wir unsere damalige Neubau ETW in Hamburg bezogen, in die auch größtenteils das Eigenkapital geflossen ist.
Diese ETW hat noch ca. 40% des Verkehrswertes als ausstehende Verbindlichkeit.
Die ETW sollte vermietet werden, wenn der Case mit dem Einfamilienhaus realisiert werden sollte.
Nun stellen wir uns die Frage, wie wir eine solide Finanzierung mit dem Bestands-Einfamilienhaus auf die Beine stellen und würden gerne auf die Expertise und Kompetenz in diesem Forum zurückgreifen.
Ist es bspw. denkbar die ETW "wieder" zu belasten mit der ursprünglichen Grundschuldhöhe bzw. evtl. die ETW neu bewerten zu lassen und dementsprechend zu "belasten" oder diese als Sicherheit in Kombination mit dem Kauf eines Einfamilienhaus zu hinterlegen/kombinieren?
Neubewertung hätte ggf. höhere Belastungsmöglichkeit und daraus bei Vermietung Ansetzung der Zinsen sowie (erhöhte) AfA zur Folge, korrekt?
Was ist bei den o.g. Fällen zu berücksichtigen, empfehlenswert bzw. welche Optionen gibt es noch und welche Vorteile/Nachteile bieten diese?
Besten Gruss aus der Hansestadt