Notarvertrag. zu beachten? Was in den Vertrag mit aufzunehmen?

5,00 Stern(e) 4 Votes
B

Bauexperte

Hallo,

Vielen Dank für Eure Antworten. Ich finde es nur schade, dass er keine Mängel angegeben hat bzw. es wortwörtlich gesagt hat. Weil ihm die genannten Punkte bekannt sein sollten. Die Klingel ist das kleinste Übel, aber das der Fensterrahmen nicht getauscht worden ist, darauf werde ich ihn ansprechen. Das ist in meinen Augen nämlich ein nicht zu verachtender Wertverlust, da es sich um ein sehr großes Fenster handelt und der Austausch kostspieliger werden würde.
Eine Gebrauchtimmobilie "kann" - sofern sie nach Kauf saniert wird, nicht selten in Gesamtsumme teurer kommen, als ein vergleichbarer Neubau. Wenn das Grundstück nicht gerade in begehrter Lage liegt, spiegelt sich dies auch spürbar im Verkaufspreis wieder.

Das, was Du beschreibst, sind "normale" Gebrauchsspuren; ich sehe hier nicht, daß Du ein Recht hättest, dies dem Verkäufer vorzuhalten. Entweder Du kaufst zum angebotenen Verkaufspreis oder eben ein anderer Interessent.

Die Mieter meinten auch, dass der Teppich noch vom Vermieter ist. Die Klausel kann ich doch in den Vertrag mit aufnehmen?! Wir werden nämlich so einiges in Haus machen und da will ich nicht noch die Arbeit der anderen übernehmen.
Das wirst Du zwangsläufig, denn es bleibt weiterhin eine Gebrauchtimmobilie und die Geschmäcker sind nun einmal verschieden. Ein Teppich, bzw. dessen Vorhandensein oder gar Austausch hat im Notarvertrag nichts zu suchen. Wenn es keine gravierenden Mängel, kein Wertgutachten gibt, hat Yvonne Recht und im Notarvertrag steht "gekauft, wie gesehen" und das war´s. Ist vergleichbar dem Autokauf; ab einem gewissen Alter sind die Polster auch infolge täglichen Gebrauch abgenutzt ;)

Ich habe nicht das meiste Verständnis für Deine Gedankengänge, wenn ich ehrlich bleiben soll. Bei den Verkaufsbemühungen zu unserer privaten Immobilie (Wertgutachten lag vor) habe ich Interessenten wie Dich freundlich verabschiedet und viel Erfolg für deren weitere Suche gewünscht.

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
D

DG

Hallo Witalja,

bei solchen Verhandlungen geht's nicht direkt um den Fensterrahmen (um den Teppich schon gar nicht, das Thema solltest Du lieber ganz weglassen, wenn Du nicht ausgelacht werden willst), sondern darum, den aktuellen Preis für die Immobilie herauszufinden, der akzeptiert wird.

Dazu muss man selbst erst mal rausfinden, was man für die Immo zahlen will und bei Zuschlag noch ruhig schlafen kann. Das ist eine Gesamtfrage, da geht's wirklich nicht um einen versch****** Fensterrahmen. Wenn Ihr den Zuschlag bekommt, habt Ihr die Immo am Hacken - incl. aller Mängel, die ihr kennt. Und auch incl. der Mängel, die man nachträglich entdeckt, aber nicht unter "arglistige Täuschung" fallen oder wo man die arglistige Täuschung nicht beweisen kann. Live with it, das Risiko muss man vorher abwägen und wenn einem im Notarszimmer das Händchen wackelt, sollte man das vielleicht als Zeichen interpretieren, dass Miete auch Vorteile hat.

Wenn Euch die Immo wirklich zusagt. nehmt halt mal einen Sachverständigen mit, wenn Ihr keine Ahnung habt. Das kostet Euch Summe x, erspart Euch aber auch zukünftigen Ärger bzw. gibt Euch einen Überblick über die zu erwartenden Kosten. Danach gebt ihr euer Angebot ab, und seht, was passiert.

Eins kann ich Dir aber versprechen: wenn es mehrere Interessenten gibt und Du mit der Teppich-Nummer ankommst, ist Euer Verhandlungsgespräch beendet. Und zwar exakt so, wie Bauexperte es beschrieben hat. Wenn Ihr Glück habt.

MfG
Dirk Grafe
 
W

Witalja

Danke für die rege Beteiligung. :D

...

Dazu muss man selbst erst mal rausfinden, was man für die Immo zahlen will und bei Zuschlag noch ruhig schlafen kann. Das ist eine Gesamtfrage, da geht's wirklich nicht um einen versch****** Fensterrahmen. Wenn Ihr den Zuschlag bekommt, habt Ihr die Immo am Hacken - incl. aller Mängel, die ihr kennt. Und auch incl. der Mängel, die man nachträglich entdeckt, aber nicht unter "arglistige Täuschung" fallen oder wo man die arglistige Täuschung nicht beweisen kann. Live with it, das Risiko muss man vorher abwägen und wenn einem im Notarszimmer das Händchen wackelt, sollte man das vielleicht als Zeichen interpretieren, dass Miete auch Vorteile hat.

...
Ich habe dem Verkäufer bereits ein Angebot gemacht. Daher stört mich das mit dem Fensterrahmen, weil ich ihm sonst ~500-1000€ weniger geboten hätte. Denn wenn ich jemanden einem Auto verkaufe und ihm sage, dass alle Reifen neu sind, aber tatsächlich nur zwei Reifen gewechselt worden sind, finde ich es nicht in Ordnung.
Dass er mir nicht die Mängel aufzählen muss und wird, ist legitim, aber ich persönlich bevorzuge die ehrliche Variante, wenn man Angaben macht. Nicht mehr und nicht weniger. ;)

Zum Teppich: Das war eine Frage, ob ich verlangen kann, dass ich in ein "leergeräumtes Haus" einziehen kann?!
Würde mir jemand Preis X vorschlagen und die Bedingung machen, dass ich in zwei Zimmern den Teppich rausschmeiße, hätte ich es ehrlich gesagt nicht für so abwegig gehalten. Wird aber anders gesehen, ist doch okay.

Bauexperte, ich bin beileibe kein Korinthenkacker und meine zu wissen von welchem Typus Mensch Du sprichst. Diejenigen sehen mehr als vorhanden ist, um ja den Preis zu drücken. Aber ich persönlich zahle lieber drauf und bewahre mein Gesicht, anstatt mich wie sonst wer zu präsentieren.

Das Risiko habe ich schon lange abgewägt und werde es auch eingehen, unabhängig von den Makeln.
 
Y

ypg

... weil ich ihm sonst ~500-1000€ weniger geboten hätte. ...
Hätte man mir ein Angebot mit circa "~500-1000€ weniger geboten" (wegen eines Fensters), hätte ich das lachende Gegenangebot, die angedübelten Badacessoires alle mitzunehmen, inkl der automatisch absenkenden Toilettenbrillen :D.
Und natürlich hätte ich auf die Demontage keinen Bock, sprich "tschüss, such Dir ein anderes Haus"!

Man kann bei einer Gebrauchtimmo nicht auf 1000 Euro aufrechnen. Es ist einfach lächerlich!
Du wirst ja auch nicht beim Verkauf für den mittlerweile 40 Jahre alten Ahorn im Garten, der jetzt mehr Wert hat als 5 hochwertige Fenster, abkassiert.
So funktioniert der Kauf/Verkauf einer Gebrauchtimmo nicht!
 
W

Witalja

ypg, Du irrst. Das Haus war eigentlich schon verkauft, aber weil ich zufällig, wie ich im Nachhinein erfahren habe, 2000€ mehr geboten hatte, ging der Zuschlag an mich.
Und ich wäre froh, wenn alle Badaccessoires rausgenommen werden würde. Da kann die Toilette auch aus Marmor sein, es kommt eh alles raus.

Dirk, das kann sein, aber ich werde den Verkäufer heute Abend kontaktieren.
 
Zuletzt aktualisiert 01.12.2024
Im Forum Bauplanung gibt es 4897 Themen mit insgesamt 97898 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Notarvertrag. zu beachten? Was in den Vertrag mit aufzunehmen?
Nr.ErgebnisBeiträge
1Kreditvertrag unter Auflage: Wertgutachten 46
2Teppich im Schlafzimmer trotz Fußbodenheizung? 36
3Notarvertrag was sollte man reinschreiben lassen und beachten 26
4Notarvertrag - Notartermin ist morgen! 14
5GU Insolvenz nach Abnahme - Offene Mängel 15
6Mängelhaftung diverser Mängel nach Abnahme der Immobilie 19
7Entwurf Notarvertrag 12
8Grundschuldbestellung - Notarvertrag, Grundschuld... 28
9Einbehalt von Zahlungen für Mängel am Rohbau 74
10Was haltet Ihr von Teppich? Voll out? 26

Oben