G
gunjun
Der endgültige Kaufvertrag mit der genauen Höhe des Kaufpreises wird ja erst beim Notar unterschrieben, bis dahin kann man verhandeln. Der Verkäufer kann sich darauf einlassen, muss er aber nicht.
Grundsätzlich hat man bei einer gebrauchten Immobilien keinen Anspruch auf einen Zustand, das ist nur so wenn man ein neues Haus kauft, da gibt es Garantien.
Deshalb wird auch kein Notar irgendwelche Mängel an Fenstern aufnehmen. Der Käufer hat in der Regel die Möglichkeit mit Fachleuten das Objekt genau zu inspizieren, wenn der Käufer die Mängel nicht findet, dann hat er halt Pech gehabt.
Grundsätzlich hat man bei einer gebrauchten Immobilien keinen Anspruch auf einen Zustand, das ist nur so wenn man ein neues Haus kauft, da gibt es Garantien.
Deshalb wird auch kein Notar irgendwelche Mängel an Fenstern aufnehmen. Der Käufer hat in der Regel die Möglichkeit mit Fachleuten das Objekt genau zu inspizieren, wenn der Käufer die Mängel nicht findet, dann hat er halt Pech gehabt.