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So viel wie der der tatsächlich schaden ist. Also mindestens Miete und Zinsen für die Zeit.
Jeden Bauherrn drückt der Schuh woanders am dollsten, schon daher unterscheiden sich die Schadenkonstellationen. Und wie der Name schon sagt, soll eine Pönale dem Auftragnehmer auch weh tun. Das macht ratsam, sie wie ein "erhöhtes Beförderungsentgelt" erheblich oberhalb des Schadenäquivalents zu bemessen. Eine Fertigstellungsbürgschaft ersetzt sie im übrigen nicht. Den Auftragnehmer belastet ja andererseits bereits, seine nächste durch den Baufortschritt ausgelöste Zahlungstranche bis zur Abnahme / erledigten Reklamation noch nicht zu erhalten. Leider bauen heutzutage viele Bauherren mit GU´, die unterkapitalisierte Nachbesserungströdler sind. @MachsSelbst: 10% von was denn überhaupt ?50 EUR/Werktag ist eine ordentliche Entschädigung, im Zweifel bekommt an sie ohnehin nicht.
Und wem das nicht passt, der muss halt 10% Pönale reinverhandeln... aber natürlich vor(!) Vertragsabschluss...