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Hausbauer4747
Hallo,
unser Bauunternehmen hat uns zu einem Baustoffhändler in seinem Ort geschickt, um dort Fliesen auszuwählen. Leider ist die Auswahl dort recht beschränkt und die Preise eher hoch. Im Vertrag heißt es: "Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers."
Sind wir verpflichtet, dann dort andere Fliesen auszusuchen, die uns nicht gut gefallen oder können wir die Bestellung selbst an anderer Stelle vornehmen? Dazu kommt, dass die Wunschgröße im Internet in der Wertgrenze der Bauleistungsbeschreibung enthalten wäre, beim örtlichen Händler ein weiterer Preisaufschlag bezahlt werden müsste.
Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf, es erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?
unser Bauunternehmen hat uns zu einem Baustoffhändler in seinem Ort geschickt, um dort Fliesen auszuwählen. Leider ist die Auswahl dort recht beschränkt und die Preise eher hoch. Im Vertrag heißt es: "Die Auswahl der Bodenbeläge treffen Sie anlässlich des Bemusterungstermines in der Musterausstellung des Fachhändlers."
Sind wir verpflichtet, dann dort andere Fliesen auszusuchen, die uns nicht gut gefallen oder können wir die Bestellung selbst an anderer Stelle vornehmen? Dazu kommt, dass die Wunschgröße im Internet in der Wertgrenze der Bauleistungsbeschreibung enthalten wäre, beim örtlichen Händler ein weiterer Preisaufschlag bezahlt werden müsste.
Aus dem Satz im Vertrag könnte man ableiten, dass die Baufirma den Händler vorschreiben darf, es erscheint jedoch widersinnig, wenn man beim Neubau gezwungen wird, für zu viel Geld Fliesen einzubauen, die einem nicht gefallen. Kennt sich da jemand aus?