K
Kaffeetasse
Guten Tag,
ich verstehe das Urteil 12 U 119/21 des OLG Schleswig vom 31.08.2022 so dass Bauherren die Kosten für Baustrom/Bauwasser in den meisten Fällen nicht tragen müssten. Allerdings finde ich keine weiteren Urteile in diesem Sinne und auch keine Erfahrungsberichte von Bauherren die versucht haben sich auf diese Entscheidung zu berufen. Weiß hier jemand inwiefern dieses Urteil Allgemeingültigkeit besitzt oder ob es sich um eine rechtliche Mindermeinung handelt?
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung würde mich aber über Meinungen und Erfahrungswerte freuen.
ich verstehe das Urteil 12 U 119/21 des OLG Schleswig vom 31.08.2022 so dass Bauherren die Kosten für Baustrom/Bauwasser in den meisten Fällen nicht tragen müssten. Allerdings finde ich keine weiteren Urteile in diesem Sinne und auch keine Erfahrungsberichte von Bauherren die versucht haben sich auf diese Entscheidung zu berufen. Weiß hier jemand inwiefern dieses Urteil Allgemeingültigkeit besitzt oder ob es sich um eine rechtliche Mindermeinung handelt?
Ich erwarte natürlich keine Rechtsberatung würde mich aber über Meinungen und Erfahrungswerte freuen.