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Die Landesbauordnung von Brandenburg kennt sachlich durchaus Vollgeschosse und Nichtvollgeschosse, unterscheidet sie jedoch sprachlich nicht. Es gibt auch Leute, die sich am Begriff Unkosten hochziehen, das ist quasi "dasselbe in grün". Dennoch macht es keinsten Sinn, die mittlere Ausdemgeländeguckhöhe eines unterirdischen Geschosses mit der Stehhöhe eines Obergeschosses (die per sé nicht unterirdisch sind) zu verwechseln. Es ist wohl aktuell in Mode, Bauvorschriften fehlstzuinterpretieren.