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UnfähigerBeamt
Servus,
der Bebauungsplan unseres Baugebietes gibt die Firstrichtung nicht vor. Er gibt lediglich die überbaubare Grundstücksfläche vor (Baugrenze). Wir haben nun kein normal rechteckiges Grundstück, sondern ein unförmiges (s. Bild). Die innere gestrichelte Linie soll dabei die Abstandsfläche abbilden. Südlich (am unteren Rand) verläuft die Straße und dort ist auch die Einfahrt. Im detaillierten Bebauungsplan ist nichts von einer Firstrichtung vorgeben. Und das sieht man auch an den bereits gebauten Häusern. Da zeigt der First nicht immer in die gleiche Richtung. Aufgrund der Unförmigkeit des Bauplatzes wollten wir unser Haus nun "schräg" hinstellen, um eben die Süd/West-Fläche am optimalsten nutzen zu können. Jetzt auf einmal kommt der Typ vom Landratsamt daher und sagt nenene so geht des nicht. Ein Haus muss immer parallel zur Straße oder im 90Grad-Winkel zur Straße stehen. So einen ca. 70 Grad Winkel kann er nicht genehmigen. Und dazu finde ich halt rein gar nichts. Unser Architekt war sich dessen auch nicht bewusst, da der Bebauungsplan dazu keinerlei Infos hat und man somit davon ausgegangen ist, dass man im Rahmen der Baugrenze mein Haus drehen und wenden kann wie ich will. Nun bin ich ein wenig sprachlos. Hat schon mal jemand von so einer "Regelung" gehört oder hatte der Typ einfach nur n schlechten Tag?
Sollte das tatsächlich bestand haben, tun wir uns richtig schwer unser Haus auszurichten bzw. den Grundriss zu planen :(
der Bebauungsplan unseres Baugebietes gibt die Firstrichtung nicht vor. Er gibt lediglich die überbaubare Grundstücksfläche vor (Baugrenze). Wir haben nun kein normal rechteckiges Grundstück, sondern ein unförmiges (s. Bild). Die innere gestrichelte Linie soll dabei die Abstandsfläche abbilden. Südlich (am unteren Rand) verläuft die Straße und dort ist auch die Einfahrt. Im detaillierten Bebauungsplan ist nichts von einer Firstrichtung vorgeben. Und das sieht man auch an den bereits gebauten Häusern. Da zeigt der First nicht immer in die gleiche Richtung. Aufgrund der Unförmigkeit des Bauplatzes wollten wir unser Haus nun "schräg" hinstellen, um eben die Süd/West-Fläche am optimalsten nutzen zu können. Jetzt auf einmal kommt der Typ vom Landratsamt daher und sagt nenene so geht des nicht. Ein Haus muss immer parallel zur Straße oder im 90Grad-Winkel zur Straße stehen. So einen ca. 70 Grad Winkel kann er nicht genehmigen. Und dazu finde ich halt rein gar nichts. Unser Architekt war sich dessen auch nicht bewusst, da der Bebauungsplan dazu keinerlei Infos hat und man somit davon ausgegangen ist, dass man im Rahmen der Baugrenze mein Haus drehen und wenden kann wie ich will. Nun bin ich ein wenig sprachlos. Hat schon mal jemand von so einer "Regelung" gehört oder hatte der Typ einfach nur n schlechten Tag?
Sollte das tatsächlich bestand haben, tun wir uns richtig schwer unser Haus auszurichten bzw. den Grundriss zu planen :(
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