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nordanney
Bitte erklären. Woran erkennst Du das? Am Stichmaß? Der Öffnungsweite? Oder passt was zur DIN 1053 nicht? Oder woran erkennst Du das?Der gemauerte Sturz dieser Schalung ist nicht fachgerecht ausgeführt
Bitte erklären. Woran erkennst Du das? Am Stichmaß? Der Öffnungsweite? Oder passt was zur DIN 1053 nicht? Oder woran erkennst Du das?Der gemauerte Sturz dieser Schalung ist nicht fachgerecht ausgeführt
Ich sehe hier anhaltend zu wenig Klarheit über die Konstruktion von Wand und Sturz, sondern nur den Sturz in der Verblendschale. Der ist klar nicht fachgerecht ausgeführt, weil dieser Stichbogen zu flach ist, als daß die Steine sich zusammen "geklemmt" gegenseitig halten könnten. Daß das "nur" an einer Seite abrutscht, ist eigentlich ein kleines Wunder.
Sorry, die Ausführungen von 11ant sind leider nicht plausibel. Technisch ist der scheitrechte Bogen ok. 2cm Mindest-Überhöhung sind - sofern ich nicht schiele - eingehalten. Der Radius von der 2-fachen Länge passt auch.11ant hat es doch all umfassend und fachgerecht erklärt. Da muss es doch nicht noch einmal tun-
Eben das wissen wir ja nicht, ob und welche Zusammenhänge zwischen Konstruktions- und Verblendmauerschale hier bestehen.Es ist lediglich ein gemauerter Sturz für die Verschalung. Statisch hat es für das eigentliche Mauerwerk oder das Fenster keinerlei Bedeutung.
Nicht "sondern", sondern "und".Wobei es ja keine Verblender sondern Vollklinker sind.
Wenn die Norm(toleranz) da großzügiger ist als der gesunde Inschinörsverstand, dann ist wohl klar, was ich bevorzuge. Ich brauche hier nicht viel Phantasie, um zwischen Schadensbild und fragwürdiger Ausführung eine Kausalität zu behaupten.Sorry, die Ausführungen von 11ant sind leider nicht plausibel. Technisch ist der scheitrechte Bogen ok. 2cm Mindest-Überhöhung sind - sofern ich nicht schiele - eingehalten. Der Radius von der 2-fachen Länge passt auch.
Da ist technisch nichts dran auszusetzen.