Stimmt.
Referenzpunkt. Nochmal: in welcher Höhe ist der Referenzpunkt. Du darfst schließlich nicht 152,00 irgendwas hoch bauen.
Mag auch sein, dass ich etwas im Plan überlese. Aber es ist auch nicht meine Aufgabe Wimmelbilder zu lösen.
Also nochmal: wie hoch darf das Haus werden?
Ich verstehe. Die Angaben sind über Normalhoch und der nächstliegende bemessene Punkt ist auf Mitte der angrenzenden Strasse auf 147,8 NHH. Aber: Es gibt noch ca. 30-50cm Steigung zum Baufenster. Firsthöhe ist also ca. 10m. Ich bin unsicher, ob / wo man das genauer aus dem Plan herauslesen kann.
Du verwechselst da was: Typenhäuser sind funktionierend Standardhäuser, von denen die Statik schon existiert. Der Hausentwurf passt auf eine weite und große Zielgruppe und ist vielseitig. Wenn das Grundstück eine schlechte Ausrichtung hat oder sonstige Vorgaben, dann ist das Haus meist ohne großartigen Aufwand modifizierbar. Auch andere persönliche Änderungen sind machbar.
Ein Aktionshaus ist weit aus extremer. Es ist meist das LowBudget-Haus von der Häuslebauerfirma, was nochmals abgespeckt wurde. Da ist kaum etwas veränderbar, wenn nicht sogar gar nichts.
Ja, ich wollte nur prüfen, ob eine der vermeintlich günstigeren Optionen – (i) ein minimal verändertes Typenhaus oder (ii) ein unverändertes Aktionshaus – überhaupt infrage kommt. Der Grund: Die größeren Westgrundstücke kosten etwa 130.000 EUR mehr im Vergleich zum kleineren Ostgrundstück. Deshalb würden wir bei den Westgrundstücken auf einen Keller verzichten, während das Ostgrundstück mit Keller geplant ist. Aber ich denke, deine Einschätzung deckt sich mit meiner bisherigen Recherche: Aktionshaus eher nein, und Typenhaus nur dann, wenn der Preisvorteil durch die Giebelanpassung nicht verloren geht.
Da wir viel Photovoltaik installieren wollen (und für die Bepunktung sowie die erfolgreiche Vergabe des Grundstücks auch müssen), haben wir bereits überlegt, mit dem Bauamt über eine Giebeldrehung zu sprechen. Ein Dach mit süd-südöstlicher Ausrichtung wäre sicher besser für Photovoltaik geeignet als das derzeitige südwest-westliche Dach (ich weiß – es gibt zwei Dachseiten, daher ist das Argument nur mittelmäßig überzeugend). Außerdem gibt es in der angrenzenden Straße genügend Präzedenzfälle für giebelständige Häuser. Große Hoffnungen mache ich mir allerdings nicht.
Du musst auch etwas sagen, wenn Du sprichst.
Womit, mit wem und warum bist Du unzufrieden? Da erwarte ich jetzt tatsächlich einen kleinen Roman, zumindest einen 5-Zeiler von Dir, um hier mal weiter zu kommen.
Ich wollte das Fass hier (noch) nicht aufmachen, da wir das endgültige Grundstück aus dem Vergabeverfahren noch nicht haben - was Diskussionen aufgrund der grossen Unterschiede zwischen den Grundstücken bei gleichbleibenden Budget schwer macht.
Konkret sind wir inzwischen hier:
Derzeit contra GU -> wir fühlen uns dort bisher nicht gut beraten (zunächst nur bezogen auf Ost-Grundstück, siehe anderer Thread):
- die Beratungen der 4 bisherigen GUs waren unangenehm verkaufsorientiert und auf Abschluss in 2024 getrimmt. Ist im Prinzip bonusbedingt nachvollziehbar - wir haben jedoch konkret bei allen darauf hingewiesen, dass ein Standardgrundschnitt (beim kleinen Ostgrundstück, 2,5 geschossig, Doppelhaushälfte-Stil mit Keller) erst mal für den Kostenüberblick ausreicht. Das ständige Verteidigen, warum wir gerne mehr als eine Woche für die Vertragsentscheidung hätten, (Grundstück Zusage erst Anfang Dezember!) war / ist ermüdend.
- einer der GU-Verkäufer hatte nicht einmal die korrekte Giebelrichtung im Blick, vergass, dass wir im Fall des kleinen Grundstück mit Keller bauen wollten. Der Entwurf war somit recht nutzlos.
- ein anderer Verkäufer kam plötzlich mit einem Flachdach... ich bin offensichtlich ein Anfänger im Lesen eines BP (s.o.). Hätte jedoch bei Fertighausverkäufern etwas mehr erwartet.
- bisher sind wir von keinem GU-Verkäufer Entwurf der 'alleinstehenden Doppelhaushälfte' überzeugt.
Pro Architekt -> Wir fühlen uns dort persönlich kompetenter beraten - wir gehen derzeit davon aus, dass wir mit der konkreten, honorierten Bedarfsermittlung nach dem Erwerb des endgültigen Grundstück beginnen.
- pro Architekt war für uns vor allem das wesentlich angenehmere, von Seiten des Architekten schon mit Beispielen unterfütterte Gespräch über unsere Optionen, die Verankerung mit den lokalen Anbietern, die mehrfache Empfehlung im Bekannten- und Kollegenkreis und die Kenntnis des Baugebiets.
- wir haben mit ihm das Westgrundstück jedoch noch nicht besprochen. Die allgemeinen Unterschiede bzgl. Preissicherheit, Haftung etc., HOAI sind uns halbwegs klar (und auch, dass wir mit externem Architekt planen und mit GU bauen können).
Wie gesagt: Wir spielen derzeit immer noch die reichlich unterschiedlichen Bauoptionen vorvertraglich durch, warten auf die Grundstückszuweisung, und haben vor, dann konkreter zu planen. Dann stellen sich sicher auch konkretere Forenfragen.