Grundriss Typenhaus, traufständig auf kurzer Seite

Y

ypg

Wie gesagt, falls das zu 'Doppel-Postig' ist, schliesse ich gern.)
Du hast keine Berechtigung, irgendetwas zu schließen. Du musst schon Deinen Beitrag melden. Ggf wird er geschlossen, dann fängst Du wieder von vorn an.
Ich ging davon aus, dass Standard-Längstraufen-Grundrisse nicht unbedingt für Quertraufe geeignet sind – lasse mich aber gern eines Besseren belehren. Aktionshäuser schaue ich mir an, um zu prüfen, ob dieser (vermeintlich) günstigere Weg neben einer Architektenplanung überhaupt für uns infrage kommt.
Du vergisst die Statik. Das Haus bzw das Dach braucht tragende Wände, das kehrt sich ja je nach Traufe/First um.
Aktionshaus kannst Du dann gleich vergessen.
Ich versteh jetzt aber auch Deine Gedanken nicht, zu einem Aktionshaus zu greifen, welches meist überhaupt keine Freiheiten bietet und sich tatsächlich nur auf einem ganz einfachen Grundstück mit entsprechendem BPlan eignet.
Ein GU-Haus ist schwierig, aber sehr wohl machbar. Zudem bieten GUs oft freie Planung an.
Aus Deinem vorherigen Thread bin ich persönlich raus, weil es sich mit Deinem ständigen Wechsel der Grundstücke nicht rund las. Plötzlich las man da von einem Bungalow mit Keller.
Ich habe das Gefühl, dass es auch hier etwas konfus zugehen wird, weil Du in der Mitte anfängst und jetzt alles Peu a Peu erst nachreichst.
Ausserdem erlaubt der BPlan doch auch Walmdächer? (Textliche Festsetzung)
Als erstes: wo liegt denn der Referenzwert der Höhe?
 
T

trose69

Du hast keine Berechtigung, irgendetwas zu schließen. Du musst schon Deinen Beitrag melden. Ggf wird er geschlossen, dann fängst Du wieder von vorn an.

Du vergisst die Statik. Das Haus bzw das Dach braucht tragende Wände, das kehrt sich ja je nach Traufe/First um.
Aktionshaus kannst Du dann gleich vergessen.
Im Prinzip ist das schon die Antwort auf meine Frage.

Ich versteh jetzt aber auch Deine Gedanken nicht, zu einem Aktionshaus zu greifen, welches meist überhaupt keine Freiheiten bietet und sich tatsächlich nur auf einem ganz einfachen Grundstück mit entsprechendem BPlan eignet.
s.o.: Im Prinzip, wie gesagt, war meine ursprüngliche Frage: Gibt es Typ-/Aktionshäuser für ein solches Grundstück / Vorgaben.

Ein GU-Haus ist schwierig, aber sehr wohl machbar. Zudem bieten GUs oft freie Planung an.
Ich weiss. Ich gestehe: ich bin mit den GU Planungen für das kleinere Grundstück (siehe anderer thread) recht unzufrieden. Daher geht unser Weg, wie gesagt, für beide Grundstücke eher Richtung Architekt. Sicher auch eher für dieses Grundstück - ich wollte hier nur Optionen eruieren / ausschliessen.

Aus Deinem vorherigen Thread bin ich persönlich raus, weil es sich mit Deinem ständigen Wechsel der Grundstücke nicht rund las. Plötzlich las man da von einem Bungalow mit Keller.
Kein Problem. Der Thread wurde auch so noch recht hilfreich für uns.

Ich habe das Gefühl, dass es auch hier etwas konfus zugehen wird, weil Du in der Mitte anfängst und jetzt alles Peu a Peu erst nachreichst.
Wie gesagt: nach Erstellung kam mir der Thread auch eher redundant vor. Daher mein Vorschlag, ihn zu schliessen / sterben zu lassen. Konkret ging es mir ursprünglich nur um die Frage: Kennt jemand Beispiele für 1,5 geschossige quertraufige Häuser von der Stange?

Ausserdem erlaubt der BPlan doch auch Walmdächer? (Textliche Festsetzung)
Ja - ich ging jedoch (auch: hier - kann mich irren) davon aus, dass man da schnell bei der 2. Vollgeschossigkeit endet.

Als erstes: wo liegt denn der Referenzwert der Höhe?
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfussbodens:
1732458983257.jpeg
 
Y

ypg

Ja - ich ging jedoch (auch: hier - kann mich irren) davon aus, dass man da schnell bei der 2. Vollgeschossigkeit endet.
Stimmt.
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfussbodens:
Referenzpunkt. Nochmal: in welcher Höhe ist der Referenzpunkt. Du darfst schließlich nicht 152,00 irgendwas hoch bauen.
Mag auch sein, dass ich etwas im Plan überlese. Aber es ist auch nicht meine Aufgabe Wimmelbilder zu lösen.
Also nochmal: wie hoch darf das Haus werden?
Typ-/Aktionshäuser
Du verwechselst da was: Typenhäuser sind funktionierend Standardhäuser, von denen die Statik schon existiert. Der Hausentwurf passt auf eine weite und große Zielgruppe und ist vielseitig. Wenn das Grundstück eine schlechte Ausrichtung hat oder sonstige Vorgaben, dann ist das Haus meist ohne großartigen Aufwand modifizierbar. Auch andere persönliche Änderungen sind machbar.
Ein Aktionshaus ist weit aus extremer. Es ist meist das LowBudget-Haus von der Häuslebauerfirma, was nochmals abgespeckt wurde. Da ist kaum etwas veränderbar, wenn nicht sogar gar nichts.

Ich gestehe: ich bin mit den GU Planungen für das kleinere Grundstück (siehe anderer thread) recht unzufrieden.
Du musst auch etwas sagen, wenn Du sprichst.
Womit, mit wem und warum bist Du unzufrieden? Da erwarte ich jetzt tatsächlich einen kleinen Roman, zumindest einen 5-Zeiler von Dir, um hier mal weiter zu kommen.
 
kbt09

kbt09

Ist hier Rechenwerk ...
Höhenpunkt vor dem südlicherem Grundstück ist 147,80, Traufhöhe darf bis 152,00, also 4,40 m, Firsthöhe darf bis 158,5, also insgesamt 10,7 m Haushöhe, wenn ich richtig gerechnet und geguckt habe.
 
T

trose69

Stimmt.

Referenzpunkt. Nochmal: in welcher Höhe ist der Referenzpunkt. Du darfst schließlich nicht 152,00 irgendwas hoch bauen.
Mag auch sein, dass ich etwas im Plan überlese. Aber es ist auch nicht meine Aufgabe Wimmelbilder zu lösen.
Also nochmal: wie hoch darf das Haus werden?
Ich verstehe. Die Angaben sind über Normalhoch und der nächstliegende bemessene Punkt ist auf Mitte der angrenzenden Strasse auf 147,8 NHH. Aber: Es gibt noch ca. 30-50cm Steigung zum Baufenster. Firsthöhe ist also ca. 10m. Ich bin unsicher, ob / wo man das genauer aus dem Plan herauslesen kann.

Du verwechselst da was: Typenhäuser sind funktionierend Standardhäuser, von denen die Statik schon existiert. Der Hausentwurf passt auf eine weite und große Zielgruppe und ist vielseitig. Wenn das Grundstück eine schlechte Ausrichtung hat oder sonstige Vorgaben, dann ist das Haus meist ohne großartigen Aufwand modifizierbar. Auch andere persönliche Änderungen sind machbar.
Ein Aktionshaus ist weit aus extremer. Es ist meist das LowBudget-Haus von der Häuslebauerfirma, was nochmals abgespeckt wurde. Da ist kaum etwas veränderbar, wenn nicht sogar gar nichts.
Ja, ich wollte nur prüfen, ob eine der vermeintlich günstigeren Optionen – (i) ein minimal verändertes Typenhaus oder (ii) ein unverändertes Aktionshaus – überhaupt infrage kommt. Der Grund: Die größeren Westgrundstücke kosten etwa 130.000 EUR mehr im Vergleich zum kleineren Ostgrundstück. Deshalb würden wir bei den Westgrundstücken auf einen Keller verzichten, während das Ostgrundstück mit Keller geplant ist. Aber ich denke, deine Einschätzung deckt sich mit meiner bisherigen Recherche: Aktionshaus eher nein, und Typenhaus nur dann, wenn der Preisvorteil durch die Giebelanpassung nicht verloren geht.

Da wir viel PV installieren wollen (und für die Bepunktung sowie die erfolgreiche Vergabe des Grundstücks auch müssen), haben wir bereits überlegt, mit dem Bauamt über eine Giebeldrehung zu sprechen. Ein Dach mit süd-südöstlicher Ausrichtung wäre sicher besser für PV geeignet als das derzeitige südwest-westliche Dach (ich weiß – es gibt zwei Dachseiten, daher ist das Argument nur mittelmäßig überzeugend). Außerdem gibt es in der angrenzenden Straße genügend Präzedenzfälle für giebelständige Häuser. Große Hoffnungen mache ich mir allerdings nicht.

Du musst auch etwas sagen, wenn Du sprichst.
Womit, mit wem und warum bist Du unzufrieden? Da erwarte ich jetzt tatsächlich einen kleinen Roman, zumindest einen 5-Zeiler von Dir, um hier mal weiter zu kommen.
Ich wollte das Fass hier (noch) nicht aufmachen, da wir das endgültige Grundstück aus dem Vergabeverfahren noch nicht haben - was Diskussionen aufgrund der grossen Unterschiede zwischen den Grundstücken bei gleichbleibenden Budget schwer macht.

Konkret sind wir inzwischen hier:

Derzeit contra GU -> wir fühlen uns dort bisher nicht gut beraten (zunächst nur bezogen auf Ost-Grundstück, siehe anderer Thread):

- die Beratungen der 4 bisherigen GUs waren unangenehm verkaufsorientiert und auf Abschluss in 2024 getrimmt. Ist im Prinzip bonusbedingt nachvollziehbar - wir haben jedoch konkret bei allen darauf hingewiesen, dass ein Standardgrundschnitt (beim kleinen Ostgrundstück, 2,5 geschossig, Doppelhaushälfte-Stil mit Keller) erst mal für den Kostenüberblick ausreicht. Das ständige Verteidigen, warum wir gerne mehr als eine Woche für die Vertragsentscheidung hätten, (GS Zusage erst Anfang Dezember!) war / ist ermüdend.

- einer der GU-Verkäufer hatte nicht einmal die korrekte Giebelrichtung im Blick, vergass, dass wir im Fall des kleinen GS mit Keller bauen wollten. Der Entwurf war somit recht nutzlos.

- ein anderer Verkäufer kam plötzlich mit einem Flachdach... ich bin offensichtlich ein Anfänger im Lesen eines BP (s.o.). Hätte jedoch bei Fertighausverkäufern etwas mehr erwartet.

- bisher sind wir von keinem GU-Verkäufer Entwurf der 'alleinstehenden Doppelhaushälfte' überzeugt.


Pro Architekt -> Wir fühlen uns dort persönlich kompetenter beraten - wir gehen derzeit davon aus, dass wir mit der konkreten, honorierten Bedarfsermittlung nach dem Erwerb des endgültigen GS beginnen.

- pro Architekt war für uns vor allem das wesentlich angenehmere, von Seiten des Architekten schon mit Beispielen unterfütterte Gespräch über unsere Optionen, die Verankerung mit den lokalen Anbietern, die mehrfache Empfehlung im Bekannten- und Kollegenkreis und die Kenntnis des Baugebiets.

- wir haben mit ihm das Westgrundstück jedoch noch nicht besprochen. Die allgemeinen Unterschiede bzgl. Preissicherheit, Haftung etc., HOAI sind uns halbwegs klar (und auch, dass wir mit externem Architekt planen und mit GU bauen können).

Wie gesagt: Wir spielen derzeit immer noch die reichlich unterschiedlichen Bauoptionen vorvertraglich durch, warten auf die Grundstückszuweisung, und haben vor, dann konkreter zu planen. Dann stellen sich sicher auch konkretere Forenfragen.
 
Y

ypg

Ist hier Rechenwerk ...
Höhenpunkt vor dem südlicherem Grundstück ist 147,80, Traufhöhe darf bis 152,00, also 4,40 m, Firsthöhe darf bis 158,5, also insgesamt 10,7 m Haushöhe, wenn ich richtig gerechnet und geguckt habe.
Danke, Kerstin.
Wenn ich das richtig und grob überschlage, wäre man bei einem Haus mit Hauslänge 12 Meter bei 32 Grad gerade da, wo man hin darf (Höhe)
Eher wäre man wohl bei 11 Meter Länge auf der sicheren Seite, wenn es um eine grobe Zeichnung/Rechnung geht. Da hat man dann auch im DG noch ca. 6 Meter breiten Wohnraum mit Stehhöhe.

mit dem Bauamt über eine Giebeldrehung zu sprechen.
Hehe, der Witz war gut. Ihr habt hier einen neu? entwickelten BPlan in einem neuen Neubaugebiet. Der gilt.
angrenzenden Straße genügend Präzedenzfälle für giebelständige Häuser.
Angrenzende Straßen sind keine Präzedenzfälle, sondern einfach ein anderes Baugebiet mit anderen Regeln.
Die größeren Westgrundstücke kosten etwa 130.000 EUR mehr im Vergleich zum kleineren Ostgrundstück.
Welches Ostgrundstück? Du erwartest von einem User hier etwas zu viel, wenn Du plötzlich mit Optionen kommst, wovon im Eingngsthread nie die Rede war.
Muss man halt abwägen, wie wichtig unterirdischer Raum ist. 9,50 Breite fürs Haus und breiteres Grundstück sehe ich als sehr verlockend an.
Ich wollte das Fass hier (noch) nicht aufmachen, da wir das endgültige Grundstück aus dem Vergabeverfahren noch nicht haben -
Ich hoffe nicht, dass es noch einen dritten Thread gibt?!!
Du kannst diesen Thread auch weiter nutzen nach einer Pause.
die Beratungen der 4 bisherigen GUs waren unangenehm verkaufsorientiert
Was erwartest Du? Du hast noch gar kein Grundstück, da ist jegliche Anfrage eher negativ, weil Ihr Erwartungen habt, die keiner erfüllen kann und will.
- einer der GU-Verkäufer hatte nicht einmal die korrekte Giebelrichtung im Blick, vergass, dass wir im Fall des kleinen GS mit Keller bauen wollten. Der Entwurf war somit recht nutzlos.
Genau. 3000€/qm, daran kommt Ihr ja eh nicht vorbei. Alles andere ist austauschbar und nicht wirklich nötig zu wissen.

bisher sind wir von keinem GU-Verkäufer Entwurf der 'alleinstehenden DHH' überzeugt.
Pro Architekt -> Wir fühlen uns dort persönlich kompetenter beraten -
.. weil er ganz andere Aufgaben hat als ein Verkäufer.
Ich sag es mal so: zur Zeit muss man keine Fachleute die Türen einrennen, noch kann man erwarten, dass sie akribisch in Vorleistungen gehen.
Ich persönlich sehe immer noch den Bauherren selbst in der Pflicht, sich mit dem Grundstück und Haus zu beschäftigen.
Bedeutet: auch mal aus dem Pkw steigen, Luft und Fläche auf sich wirken lassen.
Sich mit dem Grundstücksschnitt vertraut machen. Später zu Hause, aufzeichnen auf Karopapier, 2 D von oben, was wäre möglich an Grundfläche, dann 2 D seitlich: was bekommt man mit den bekannten Zahlen für Raum.
Wenn man mit bekannten Raster der ganzen Standardhäuser (egal, welche Hausform, sie haben alle nahezu das gleiche Raster), überhaupt nicht konform geht und irgendwie die Treppe so gar nicht will, wie man sich das vorstellt, dann wäre ggf nach Prüfung ein Architekt von Vorteil. In 80% (hier sehe ich auch keinen Grund) kann man mit einem regionalen GU gut auskommen. Die meisten haben einen Architekten aus dem Ort, die für sich arbeiten. Überregionale haben Angestellte: Architekten sowie Stempelauguste und Verkäufer. Da wird man irgendwann eine Nummer. Muss aber auch nicht von Nachteil sein.
Insofern:
beschäftige Dich mit dem Grund, skizziere, ggf frag hier nach. Dann siehst Du klarer.
 
Zuletzt aktualisiert 24.11.2024
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