KlaRa
Moderator
Es ist nicht meine Aufgabe, erstellte Kommentare zu diesem Thema zu bewerten - es fällt mir aber schwer ...
Nun, wie eine Parkettoberfläche (und wir reden hier von Mehrschichtparkett, nicht von Parkettdielen oder -stäben) wie diese aussehen muss, richtet sich klar und deutlich nach dem Produktdatenblatt. Dort findet sich eine Klassifizierung des Parkettholzes, und je nach Klassifizierung ist es entweder "lupenrein" (um mich verständich auszudrücken) oder es bestehen Äste mit unterschiedlichen Größen, die verkittet wurden.
Von kleinen Löchern in der Nutzschicht, wie in diesem Fall, ist und kann keine Rede sein!!
Es ist ein Grund zur Beanstandung, ja, aber es besteht auch eine Möglichkeit der "Neutralisierung".
Jeder Parkettleger versteht sich darin, mit Hartwachs (für Parketthölzer) umzugehen.
Bei den kleinen Lochradien wird man später, also nach einer Nachbesserung, nichts mehr sehen.
Ich würde es frühzeitig nun schriftlich (!!) gegenüber dem Händler als "Mängelrüge" anmelden (5 Jahre läuft die Gewährleistung), mit der Aufforderung, die Löcher fachtechnisch korrekt zu beseitigen (gebe niemals eine Methode der Beseitigung vor)
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Gruß: KlaRa
Nun, wie eine Parkettoberfläche (und wir reden hier von Mehrschichtparkett, nicht von Parkettdielen oder -stäben) wie diese aussehen muss, richtet sich klar und deutlich nach dem Produktdatenblatt. Dort findet sich eine Klassifizierung des Parkettholzes, und je nach Klassifizierung ist es entweder "lupenrein" (um mich verständich auszudrücken) oder es bestehen Äste mit unterschiedlichen Größen, die verkittet wurden.
Von kleinen Löchern in der Nutzschicht, wie in diesem Fall, ist und kann keine Rede sein!!
Es ist ein Grund zur Beanstandung, ja, aber es besteht auch eine Möglichkeit der "Neutralisierung".
Jeder Parkettleger versteht sich darin, mit Hartwachs (für Parketthölzer) umzugehen.
Bei den kleinen Lochradien wird man später, also nach einer Nachbesserung, nichts mehr sehen.
Ich würde es frühzeitig nun schriftlich (!!) gegenüber dem Händler als "Mängelrüge" anmelden (5 Jahre läuft die Gewährleistung), mit der Aufforderung, die Löcher fachtechnisch korrekt zu beseitigen (gebe niemals eine Methode der Beseitigung vor)
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Gruß: KlaRa