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baulaie89
Hallo zusammen,
ich plane aktuell eine Doppelhaushälfte in Hanglage und stoße auf ein großes Problem, das mich verzweifeln lässt.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, es besser zu verstehen.
Hier die Eckdaten:
Er erklärt jedoch nicht im Detail, wie diese Begrenzung der maximal möglichen Wohnfläche zustande kommt.
Es scheint eine absolute Grenze zu existieren, die laut ihm nicht überschritten werden darf. Ich verstehe, dass die Grundfläche im Erdgeschoss durch die GRZ klar begrenzt ist (97,65 m²). Aber wie wird die maximal mögliche Wohnfläche im Dachgeschoss berechnet? Die Traufhöhe, Firsthöhe und Dachneigung setzen der Fläche natürlich Grenzen – doch was ist die Grundlage, nach der diese maximale Fläche bestimmt wird? Ich erhalte von meinem Architekten dazu keine nachvollziehbaren Antworten.
Ich fühle mich momentan ratlos und würde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann, das besser zu verstehen oder Hinweise gibt, wie ich hier vorgehen könnte. Vielen Dank im Voraus!
ich plane aktuell eine Doppelhaushälfte in Hanglage und stoße auf ein großes Problem, das mich verzweifeln lässt.
Vielleicht kann mir jemand von euch helfen, es besser zu verstehen.
Hier die Eckdaten:
- Grundstücksfläche: 217 m², GRZ: 0,45 → maximal 97,65 m² überbaubare Fläche.
- Keine GFZ angegeben.
- 1 Vollgeschoss erlaubt, dazu ein Satteldach mit 35° Dachneigung (Traufhöhe max. 4,50 m, Firsthöhe max. 9,00 m).
- Aktuell geplante Wohnfläche: 131 m² (Erdgeschoss und Dachgeschoss).
- Balkon: 7,5 m²; ich wollte ihn etwas vergrößern.
Er erklärt jedoch nicht im Detail, wie diese Begrenzung der maximal möglichen Wohnfläche zustande kommt.
Es scheint eine absolute Grenze zu existieren, die laut ihm nicht überschritten werden darf. Ich verstehe, dass die Grundfläche im Erdgeschoss durch die GRZ klar begrenzt ist (97,65 m²). Aber wie wird die maximal mögliche Wohnfläche im Dachgeschoss berechnet? Die Traufhöhe, Firsthöhe und Dachneigung setzen der Fläche natürlich Grenzen – doch was ist die Grundlage, nach der diese maximale Fläche bestimmt wird? Ich erhalte von meinem Architekten dazu keine nachvollziehbaren Antworten.
Ich fühle mich momentan ratlos und würde mich freuen, wenn jemand mir helfen kann, das besser zu verstehen oder Hinweise gibt, wie ich hier vorgehen könnte. Vielen Dank im Voraus!