Wie wird die maximal zulässige Wohnfläche berechnet?

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Zuletzt aktualisiert 11.01.2025
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B

baulaie89

Ich habe nochmal mit dem Architekten telefoniert. Er hätte die maximale zulässige Überschreitung der GRZ ausgereizt und das wäre der Grund warum wir unseren Balkon nicht breiter machen könnten.

Nun schaue ich aber in die Berechnungen im Lageplan, da sehe ich, dass die GRZ für Wohnflächen ausgereizt ist, aber für Nebenanlagen (54qm²) nicht.

Ich verstehe es einfach nicht. Was mein Architekt sagt und was auf Blatt Papier steht passt nicht zusammen.

Hier die Darstellung der anzurechnenden und möglichen Grundflächen.

wie-wird-die-maximal-zulaessige-wohnflaeche-berechnet-679843-1.png


Und hier die Zusammenstellung dessen. Das Balkon wird in den Wohnhaus (1,45 m x 3,75m ) berechnet. Wieso nicht in Nebenanlagen?

wie-wird-die-maximal-zulaessige-wohnflaeche-berechnet-679843-2.png


Ich verstehe die Welt nicht mehr :)
Kann mich jemand aufklären und ich hoffe aufzeigen, dass ich zu dumm bin und mein Architekt alles richtig gemacht hat.
Es wäre nur blöd, wenn es die Möglichkeit gibt und wir diese durch einen Fehler nicht nutzen.
 
Y

ypg

Ich glaube nicht, dass man so ohne weiteres nur mit dieser eingestellten Berechnung etwas sagen kann. Es fehlt ganz klar der Entwurf auf dem Grundstück, um den Balkon zu bewerten oder auch die anderen Zahlen überhaupt nachzuvollziehen. Aber vielleicht fehlt mir auch die Geduld, mir die Paragraphen gewissenhaft reinzuziehen, um sie an einen nicht vorhandenen Entwurf anzuwenden.

Vielleicht hilft meine Vermutung, dass der Balkon schlicht die offizielle GRZ ausreizt bzw. überreizt.
Die zweite GRZ, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
 
B

baulaie89

Ich glaube nicht, dass man so ohne weiteres nur mit dieser eingestellten Berechnung etwas sagen kann. Es fehlt ganz klar der Entwurf auf dem Grundstück, um den Balkon zu bewerten oder auch die anderen Zahlen überhaupt nachzuvollziehen. Aber vielleicht fehlt mir auch die Geduld, mir die Paragraphen gewissenhaft reinzuziehen, um sie an einen nicht vorhandenen Entwurf anzuwenden.

Vielleicht hilft meine Vermutung, dass der Balkon schlicht die offizielle GRZ ausreizt bzw. überreizt.
Die zweite GRZ, also die zusätzliche für Nebenanlagen, die erlaubte Überschreitung, kann nicht angewandt werden, da der Balkon zum Haus gehört und nicht zu Wege, Garagen Und Nebenanlagen.
Danke dir. Hilft das? :) Das ist der Erdgeschoss.

1736632159100.png


Hier das OG

1736632238938.png
 
Zuletzt aktualisiert 11.01.2025
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