Grundriss 200m² Einfamilienhaus, Hochparterre, Bestandsgrundstück, Doppelgarage

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Y

ypg

Mit der Bestandsgarage haben wir ja schon etwa 6m Grenzbebauung.
Mir war so, als wenn der nördliche Nachbar zu einer Baulast bereit ist. Insofern sehe ich nicht hier das Problem, sondern dass die Breite der Zufahrt von geplanten und satten 9 Metern zum Bestand dem Grundstück viel zu viel von der Grundstückstiefe wegnimmt.
Der Vorteil der Bebauung in zweiter Reihe ist ja, dass man eigentlich keinen Vorgarten einplanen muss - sogar eine Freifläche zum Sitzen vor dem Eingang planen kann, während die Grundstücke zu einer Straße sich mit einem Vorgarten abgrenzen müssen.
Aber von 26 Meter Grundstückstiefe noch 9 Meter abzuzwacken, tut weh. Da bleibt kein/kaum Garten übrig. Zudem wird mit einer Doppelgarage die 19,5 Breite an Grundstück auch überstrapaziert.
Puuh.. und das alles nur für einen großen Fuhrpark.
 
K a t j a

K a t j a

Mir war so, als wenn der nördliche Nachbar zu einer Baulast bereit ist.
Ist mir entgangen. Das wäre dann erstmal schriftlich zu fixieren, bevor man weiter plant.
Aber von 26 Meter Grundstückstiefe noch 9 Meter abzuzwacken, tut weh. Da bleibt kein/kaum Garten übrig. Zudem wird mit einer Doppelgarage die 19,5 Breite an Grundstück auch überstrapaziert.
Puuh.. und das alles nur für einen großen Fuhrpark.
Aber die Straße ist schon da. Willst Du sie wegreißen? Wäre jetzt nicht mein größtes Problem.
 
G

Gustav5789

Ein Raum für Schränke und somit die Aktionsfläche vor den Schränken extra und nicht im Schlafzimmer integriert - so wie Du es selbst eingezeichnet hast. Das sind nochmal 3qm mehr als bei konventioneller Planung.
Damit würde ich eher einhergehen. Raum für Extra Aktionsfläche vor den Schränken, wie ich damals eingezeichnet habe. Aber gerne setzen wir das auch noch auf optional :)

Aber da bist Du gar nicht drauf eingegangen.
Hmm, dann habe ich es wohl verschwitzt. Ich fand die Idee gut, vor allem wenn es dadurch die Raumaufteilung vereinfacht. Auch hätte man vor der Garage Stellplätze für Gäste gewonnen. Der Raum hinter der Garage wird vermutlich eh nicht viel genutzt.

Doch, Du bist mit Deinen Parametern schon sehr festgefahren. Alles scheint nicht diskutierbar oder Du nicht kompromissbereit.
Erst war es der TK-Raum, der unbedingt in halbe Höhe gesetzt werden soll, dann gefühlt waren die Dachflächen und Hausausrichtung, dann die Terrassenlage.
Ich nehme mir mal den Part mit den Kinderzimmer raus, wie unflexibel gedacht wird.
Naja, das mit den Kinderzimmern ist mir wichtig, weil diese oft wie Gefängniszellen wirken. Bett Schreibtisch Schrank, etwas Fläche zum umdrehen, Ende.
Kein Platz um viel bei der Raumgestaltung zu ändern oder auch Flächen, wo die Kinder mal alleine Spielen können oder sich zurück ziehen können. Aber wenn man ohne m² Angaben planen soll, dann habt ihr ja jetzt eine ungefähre Vorstellung, wie ich mir Kinderzimmer vorstelle.

Die Festgefahrenheit, zb schöne Kinderzimmer oder das Büro mit Mindest-Qm zu erreichen, ist ein großer Fehler. Entweder man kann ihn sich leisten oder nicht. Es gibt so schöne und geräumige 12qm Kinderzimmer, die so andere schlecht geplante größere Räume wegstecken. Ein guter Plan, ein guter Entwurf kommt ohne Qm-Angaben aus, da reichen 3-4 Musthäve-Maße, um ein Haus/ein Raum funktional zu bekommen, aber auch diese Maße sind nicht in Stein gemeißelt, wenn ein Kompromiss zu einem nahezu 90%igen Hausentwurf führt.
Wenn ich mit meinen Gedanken zu konkret oder festgefahren wirke, dann versuche ich das mal weiter unten anders zu beschreiben.

Ich komme noch mit einem weiteren Problem:
Der Bestand hat eine Doppelgarage/Carport von 6 Meter und von der Grenze abgesetzt. Dann gibt es da mittig noch so eine Garage, wo nicht klar ist, ob sie neu gestellt wird oder schon existiert.
So wie die Vorplanung derzeit ist, zumindest in den uns vorgelegten Plänen, werden hier 9 Meter Breite vom Grundstück beansprucht. Euch verbleiben dann quasi 17 Meter für Garten und Haus. Für mich im Übrigen noch ein Grund, das Haus mal quer zu probieren.
Die mittige Garage kann weg gedacht werden, das war der Vorschlag unseres Architekten so die alten Garagen wiederzuverwenden. Das mit der Garagenlänge an der Grundstücksgrenze ist tatsächlich ein Problem. Aber es gibt eine bestehende Abstandsflächenübernahme zur Ostseite, diese ist aber mit dem Wegfall der Bestandsgaragen erloschen. Auf Nachfrage stellte der Nachbar aber in Aussicht, diese für das neue Gebäude wieder zu unterschreiben, da er dort eh nur Büsche/Bäume hat.

Außerdem sehe ich nicht, dass das Dach überhaupt mit in die Planung einbezogen wird. Ich würde wohl mal schauen, die Grundfläche zu minimieren, TK auch als AB im Hochparterre, im OG die Kinderzimmer mit Hauswirtschaftsraum und unters Dach dann die Eltern. Wünsche wie 2.HO, Ankleide, Speis, Mindestgrössen usw ergeben sich oder nicht. Und wenn ein Optimum mit Terrassenlage oder wwi nicht erreicht wird, ja dann nimmt man das Halboptimum. Kann man auch mit gut leben.
Ich muss gerade lachen, weil ich diesen treffenden Post gerade ausgegraben habe
Zum Dach kann ich nicht viel sagen, unser Architekt hat keine Ahnung, was die maximale Bauhöhe ist. Er würde sich am Vorbescheid orientieren und nicht weiter gehen. Somit würde sich eine Gebäudehöhe von 8m ergeben. 50cm mindesten vom Boden weg ergeben 7.50 nutzbar? Kann man bei der Höhe das Dach wirklich nutzen?

Oha - daran hatte ich gar nicht gedacht. Mit der Bestandsgarage haben wir ja schon etwa 6m Grenzbebauung. Wenn die 2. Garage gebaut würde, sind es 12m. Übliches Maximum ist ja 15m. Haben wir hier eine Ausnahme? Wenn der Altbestand weggenommen wird, erlischt u.U. der Bestandsschutz? Dann müsstet Ihr 3m Abstand zur Ostgrenze planen.
Siehe oben, wir müssen das vom Nachbarn unterschreiben lassen.

Ich versuche mal die wünsche so zu abstrahieren wie ypg das Vorschlägt. Mal schauen ob ich es verstanden habe.

Wir hätten gerne ein Einfamilienhaus mit drei Kinderzimmer, die ähnlich groß sind und dabei nicht nur als Schlafraum dienen, sondern auch genug Flexibilität bieten den Gestaltungswünschen der Kinder etwas Spielraum zu lassen.
Ein HomeOffice Zimmer wird benötigt in dem trotz Familienleben noch gearbeitet werden kann.
Um den körperlichen Einschränkungen gerecht zu werden, sollen Arbeitswege im Haushalt effizient und kurz gehalten werden.
Der Wohn/Ess/Küchenbereich sollte so gestaltet sein, dass die Kinder dort unter Aufsicht Hausaufgaben machen können bzw. als Mittelpunkt dasteht.

Bisschen Platz braucht man für den Weg, alleine schon um die Kurve von der Einfahrt Richtung Garage zu schaffen, aber ja 9m tun schon weh. Auf der Nordseite hätte man etwas um Platz zu gewinnen, aber ich weiß nicht, ob die Eltern zustimmen, da sie nicht mehr schön auf ihre Garage zufahren können.
 

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Y

ypg

Zum Dach kann ich nicht viel sagen, unser Architekt hat keine Ahnung, was die maximale Bauhöhe ist.
Ja, war vielleicht auch eine blöde Idee, da ihr schon Hochparterre bauen wollt/müsst.
Der Raum hinter der Garage wird vermutlich eh nicht viel genutzt.
Der Raum hinter der Garage sehe ich zur Zeit als fast die alleinige Gartenfläche.
Die mittige Garage kann weg gedacht werden, das war der Vorschlag unseres Architekten so die alten Garagen wiederzuverwenden. Das mit der Garagenlänge an der Grundstücksgrenze ist tatsächlich ein Problem. Aber es gibt eine bestehende Abstandsflächenübernahme zur Ostseite, diese ist aber mit dem Wegfall der Bestandsgaragen erloschen. Auf Nachfrage stellte der Nachbar aber in Aussicht, diese für das neue Gebäude wieder zu unterschreiben, da er dort eh nur Büsche/Bäume hat.
Dann sollte sie erst einmal in der weiteren Planung weggelassen werden.
aber ich weiß nicht, ob die Eltern zustimmen, da sie nicht mehr schön auf ihre Garage zufahren können.
Ja, dann baut ihr halt nicht. Denn dann wäre das Grundstück mehr Auffahrt als Grundstück zum Bauen. Letztendlich kommt ihr wahrscheinlich günstiger und einfacher, wenn Ihr ein anderes Grundstück kauft, wo die Überflutung keine so große Rolle spielt.
Denn Eure 507qm (19,5 x 26) abzüglich 117qm (19,5 x 6) Zufahrt macht 390qm. Und das wollt Ihr mit 100qm Grundfläche plus Doppelgarage plus AB zupflastern. Da bleibt halt nix. . Sorry, kaum etwas.
 
11ant

11ant

Zum Dach kann ich nicht viel sagen, unser Architekt hat keine Ahnung, was die maximale Bauhöhe ist.
Fragte ich bereits, was er beruflich macht ?
aber ich weiß nicht, ob die Eltern zustimmen, da sie nicht mehr schön auf ihre Garage zufahren können.
Auch ohne Teilungsabsichten solltet Ihr virtuelle Claims abstecken, wessen wie geartetem Gebrauch welche Teilflächen des Grundstückes dienen sollen. Physisch mag man auf Zäune verzichten mögen, aber in Gedankenspielen müssen da mal welche hin. So wie jedes Gebäude für sich betrachtet standfest sein muß, sollte es auch funktionieren können. Gebrauchseinschränkungen verhageln auch Beleihungswerte.
 
G

Gustav5789

Ja, dann baut ihr halt nicht. Denn dann wäre das Grundstück mehr Auffahrt als Grundstück zum Bauen. Letztendlich kommt ihr wahrscheinlich günstiger und einfacher, wenn Ihr ein anderes Grundstück kauft, wo die Überflutung keine so große Rolle spielt.
Denn Eure 507qm (19,5 x 26) abzüglich 117qm (19,5 x 6) Zufahrt macht 390qm. Und das wollt Ihr mit 100qm Grundfläche plus Doppelgarage plus AB zupflastern. Da bleibt halt nix. . Sorry, kaum etwas.
Wenns so einfach wäre, hätte vermutlich auch unser Architekt das super hinbekommen ist es halt leider nicht. Wenn ich mir ein Grundstück kaufe, kann ich kein Haus bauen, da ich vermutlich mein Leben lang für den Grund blechen werde. Aber vielleicht können die Kids dann zusammen legen und gemeinsam dort ein Mehrfamilienhaus hinstellen.

Fragte ich bereits, was er beruflich macht ?
Leuten Geld aus der Tasche ziehen
Auch ohne Teilungsabsichten solltet Ihr virtuelle Claims abstecken, wessen wie geartetem Gebrauch welche Teilflächen des Grundstückes dienen sollen. Physisch mag man auf Zäune verzichten mögen, aber in Gedankenspielen müssen da mal welche hin. So wie jedes Gebäude für sich betrachtet standfest sein muß, sollte es auch funktionieren können. Gebrauchseinschränkungen verhageln auch Beleihungswerte.
Ja hatten wir vor, das Grundstück wird nach Genehmigung des Bauantrags auch entsprechend der Claims geteilt. Ich werde eh beide Grundstücke pflegen müssen, somit haben wir da eine gute Basis. Das kommt aber erst dran, sobald wir einen Plan haben, wie es am Ende aussehen soll.
 
Zuletzt aktualisiert 01.03.2025
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