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Manuel01
Hallo Gemeinde,
hat jemand Kenntnis, wie es sich verhält, wenn im Bebauungsplan pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten erlaubt sind, man jedoch ein (zumindest) 4 Familienhaus bauen möchte?
Ich habe gehört, dass die Rechtsprechung, aber auch das Gesetzt selbst, die Anzahl der Wohneinheiten nicht als Einfügekriterium iSd. § 34 Baugesetzbuch ansieht.
Die Kubatur des Hauses bliebe, auch bei einem Bau von zwei Doppelhaushälften, die gleiche. Sämtliche Grenzen sind eingehalten und auch die Parkplätze wären durch Bau einer Tiefgarage nachgewiesen.
Besteht die Möglichkeit, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplan abgewichen werden kann, wenn obiges eingehalten ist?
Hat jemand Erfahrungen/Kenntnis?
Freundliche Grüße
Manuel
hat jemand Kenntnis, wie es sich verhält, wenn im Bebauungsplan pro Grundstück nur 2 Wohneinheiten erlaubt sind, man jedoch ein (zumindest) 4 Familienhaus bauen möchte?
Ich habe gehört, dass die Rechtsprechung, aber auch das Gesetzt selbst, die Anzahl der Wohneinheiten nicht als Einfügekriterium iSd. § 34 Baugesetzbuch ansieht.
Die Kubatur des Hauses bliebe, auch bei einem Bau von zwei Doppelhaushälften, die gleiche. Sämtliche Grenzen sind eingehalten und auch die Parkplätze wären durch Bau einer Tiefgarage nachgewiesen.
Besteht die Möglichkeit, dass von den Festsetzungen des Bebauungsplan abgewichen werden kann, wenn obiges eingehalten ist?
Hat jemand Erfahrungen/Kenntnis?
Freundliche Grüße
Manuel