Ist das ein Bauträger?
D.h. Ihr habt also die Katze im Sack gekauft, ohne Euch darüber zu informieren, was gebaut werden darf/muss und was es sonst für Einschränkungen gibt? Das macht man vorher und nicht, wenn es zu spät ist.
Der Notar hat meiner Meinung nach gar nichts damit zu tun, den interessiert ein Bebauungsplan überhaupt nicht. Und ich glaube auch (Laienmeinung!), dass der BT nicht verpflichtet ist, Euch den Bebauungsplan herauszugeben.
Dieser Bebauungsplan ist allerdings aus Dezember 2013. Ob er wirklich der aktuellste ist, ist fraglich.
Wenn der Bebauungsplan aus dem Jahre 2013 ist und rechtskräftig ist, dann ist er aktuell. Glaubst Du, ein Bebauungsplan wird aller Nase lang geändert? Selbst Bebauungspläne aus dem 50ern und 60ern sind noch aktuell.
Was mich ebenfalls etwas stört ist die Aussage im Bebauungsplan, dass die Umfriedung zur Straße hin nicht mehr als 1 Meter betragen darf. Ein Zaun mit 1 Meter Höhe ist doch ein Witz. Ich hoffe das sich in dieser Hinsicht noch etwas tut.
Warum sollte sich da etwas tun? Wenn der Bebauungsplan nur eine Einfriedung von 1 m vorsieht, dann hast Du Dich daran zu halten. Du kannst ja versuchen, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen, vermutlich wird Dir das aber nichts bringen. Und - auch das hätte man vorher wissen können/sollen.