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Wastl
Örtliche Versickerung kann auch anders gelöst werden. Z.B. mit einer eingebuddelten Zisterne.
Im Bebauungsplan siehst du seht schnell, ob Flächen der Allgemeinheit oder dir allein gehören. Das sollte aber auch im Notarvertrag aufgetaucht sein (wenn ihr Anteile an Gemeinflächen erworben habt).
Im Bebauungsplan stehen noch ganz andere Sachen. Sowas wie Sat-Schüsseln, Vorgaben welche Bäume gepflanzt werden müssen, Höhe des Zaunes, Beschaffenheit des Zaunes (bei uns Max 90 cm Maschendrahtzaun,...), Begrünung der Garagen, usw. Les dir den Bebauungsplan und die dazugehörige Satzung sehr gut durch. Wenn der Bauträger was falsch baut solltest du auf Zurückbau bestehen, wenn du es dann abnimmst und die Stadt zwingt dich zum Rückbau bleibst du auf den Kosten sitzen.
Im Bebauungsplan siehst du seht schnell, ob Flächen der Allgemeinheit oder dir allein gehören. Das sollte aber auch im Notarvertrag aufgetaucht sein (wenn ihr Anteile an Gemeinflächen erworben habt).
Im Bebauungsplan stehen noch ganz andere Sachen. Sowas wie Sat-Schüsseln, Vorgaben welche Bäume gepflanzt werden müssen, Höhe des Zaunes, Beschaffenheit des Zaunes (bei uns Max 90 cm Maschendrahtzaun,...), Begrünung der Garagen, usw. Les dir den Bebauungsplan und die dazugehörige Satzung sehr gut durch. Wenn der Bauträger was falsch baut solltest du auf Zurückbau bestehen, wenn du es dann abnimmst und die Stadt zwingt dich zum Rückbau bleibst du auf den Kosten sitzen.