Musketier
Klar geben die dir mündlich eine Auskunft, aber die ist Null wert.In Bayern wurde mit immer geantwortet auf meine Anfragen beim Finanzamt. Leider nie schriftlich, sondern nur mündlich.
Schriftlich geben die dir das nur, wenn das als verbindliche Auskunft angefordert wird. Der Fall muß dann natürlich auch schriftlich mit allen Einzelheiten geschildert werden. Damit du alle Einzelheiten die nötig sind kennst, muß man sich aber intensiv mit dem Steuerrecht auskennen.Das man dann dafür eine Gebühr zahlen muss ist mir neu. Wie gesagt: eine verbindliche Aussage habe ich nie bekommen - deswegen würde ich mir das schriftlich geben lassen.
Dazu benötigst du am besten einen Steuerberater. Am besten mal unter verbindliche Auskunft im Internet nachlesen.
In diesem Fall ist es doch eindeutig, dass welche gezahlt werden muß. Was willst du da noch prüfen und auch noch Geld für die verbindliche Auskunft und eventuell den Steuerberater zahlen?Der bestimmte Fall ist doch gegeben. Und genau der soll geprüft werden.
Wenn zum Zeitpunkt des Grundstückskaufes feststeht mit wem gebaut wird/werden muß, ist das als einheitlicher Vorgang zu werten und damit auf beides Grunderwerbsteuer fällig.
Anzeichen dafür sind:
- Grundstücksverkäufer und Baufirma sind gleich oder verbandelt (z.B. Tochterunternehmen)
- Werkvertrag ist vor dem Grundstücksverkauf unterzeichnet
- es wurde nur ein Angebot von einer Baufirma eingeholt
- Es fließt Vermittlungsprovision zwischen Hausbaufirma und Grundstücksverkäufer
- Grundstücksverkäufer und Hausbaufirma treten in der Öffentlichkeit gemeinsam in Erscheinung
- keine freie Hand bei der Wahl der Baufirma
- man ist auf das Grundstück über die Baufirma aufmerksam geworden
All das wird im Fragebogen abgefragt und die Unterlagen (Werkvertrag, Angebote usw.) abgefordert.
Eigentlich muß man sich nur den Fragebogen durchlesen, da weiß man wo der Hase lang läuft und worauf man achten muß, um nicht in die "Grundsteuerfalle" zu tappen. Bei einigen Punkten hat man selber Einfluß (mehrere Angebote, Datum der Unterzeichnung vom Werkvertrag usw.)