Ablehnung Bewerbung Baugrundstück

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W

wanderjupp

Liebe Häuslebauer,

zu folgendem Sachverhalt würde ich gerne Eure Meinung hören:
Eine Nachbargemeinde verkauft seit 2012 Baugrundstücke. Von 6 Grundstücken sind noch 3 frei, da es bislang wohl nicht genügend Bewerber gab. Da uns die Grundstücke gefallen, haben wir uns beworben und wurden zu einem Vorstellungsgespräch beim Bürgermeister eingeladen. In diesem Gespräch machte er uns deutlich, dass bei den letzten 3 Baugrundstücken ganz genau geschaut werde, wer sich bewirbt. Nachteilig könnte sein, dass wir nicht zur Gemeinde gehören. Ferner wurden wir gefragt, ob wir denn in einem Verein seien. Letztendlich meinte er aber, dass die Entscheidung beim Gemeinderat liegt und er sehe unsere Chancen 50:50. Der Gemeinderat entschied daraufhin, unsere Bewerbung abzulehnen. Eine Begründung für diese Entscheidung haben wir nicht erhalten. Im Übrigen wurden im Vorfeld keine Vergabekriterien veröffentlicht.

Kann der Gemeinderat das so einfach ablehnen? Kann ich auf eine Begründung bestehen?

Viele Grüße, wanderjupp
 
K

klblb

Guest
Wenn Du den Fußballverein neu einkleidest, wird das bestimmt das noch was. Hast Du den Wink mit dem Zaunpfahl vom Bürgermeister nicht verstanden?

(dieser Beitrag kann Ironie enthalten, aber vlt. auch ein Fünkchen Wahrheit)
 
W

wanderjupp

Wenn Du den Fußballverein neu einkleidest, wird das bestimmt das noch was. Hast Du den Wink mit dem Zaunpfahl vom Bürgermeister nicht verstanden?
Das ist mir schon klar, dass wir als "Fremde" wohl nicht Willkommen sind. Aber mir geht es mehr um die rechtliche Frage. Kann es sich eine Gemeinde so einfach machen?
 
N

nordanney

Nun ja, die Entscheidung zu verkaufen, sollte wohl jeder frei treffen dürfen, oder? Gilt ja nicht nur für Grundstücke, sondern auch im ganz normalen Leben...
 
T

toxicmolotof

klblb hat den Nagel auf den Kopf getroffen.

Ich würde mich noch mal freundlich an den Bürgermeister wenden und nachfragen woran es gescheitert ist und wie man das Entscheidungsgremium umstimmen könnte. Ich meine, Nachbargemeinde ist ja in der Regel nicht so weit weg. Außerdem mal nachfragen, bei welchem Verein der finanzielle Schuh am meißten drücken würde.
 
V

Vega82

Kling ja heftig ....grundsätzlich in Ordnung ist das sicher nicht, man kann da sicher auf die Schiene AGG aufspringen, nur wird das nichts bringen.
1. Wie will man so etwas beweisen, die Gemeinde kann hier sicher auch andere Gründe vorschieben. Das ist wohl auch der Grund warum ihr von denen nie offiziell einen Grund genannt bekommen werdet. Denn damit würde sie euch ne Vorlage zum Klageweg geben.
2. Was nützt es, sich in so etwas hinein zu klagen. Freunde macht man sich damit keine, wenn man bedenkt, dass man womöglich bis ans Lebensende da wohnen möchte.

Ich denke auch da bleibt nur der Weg der "Bestechung" ... noch mal das persönliche Gespräch suchen und dort irgendetwas drehen.

Für mich persönlich wäre die Sache allerdings schon gestorben...wenn man euch scheinbar nicht da haben will, würde ich denen dafür nicht in den Hintern kriechen.....
 
Zuletzt aktualisiert 21.12.2024
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