H
Häuserlbauer
Hallo miteinander,
die Planung unseres Bauvorhabens ist fast abgeschlossen und wir wollen nächstes Jahr spätestens Anfang April loslegen. Noch vor Weihnachten möchte ich mit Banken über die Finanzierung sprechen.
Unser Architekt war/ist bis zur Genehmigungsplanung beauftragt, d.h. die Bauführung/Aufsicht übernehme ich als Ingenieur (habe sehr gute Kontakte in die Baubranche) selbst.
Unser Haus ist so geplant, dass im Keller eine Einliegerwohnung samt Lichtgraben(Zimmer mit Bad und Kochecke) vorgesehen ist - insgesamt etwa 40 qm. Diese Einliegerwohnung ist über die Kellertreppe, direkt nach der (Haupt-)Haustüre zu erreichen. Des Weiteren gibt es direkt nach der (Haupt-)Haustüre eine weitere (kleine) Eingangstüre ins Haus (unsere Wohnung, von dort aus geht es auch ins OG). Wenn man das Haus betritt steht man also vor der Eingangstür in die Hauptwohnung und rechts geht es per Kellertreppe nach unten, wo die Einliegerwohnung ist (abschließbar). Die Treppe ins OG befindet sich nach der Eingangstür in die "Wohnung".
Einliegerwohnung und "Haus" sind also über die Kellertreppe getrennt, einzeln abschließbar und durch die Haustüre direkt zugänglich - laut Architekt ist das so richtig und in Ordnung!?
Ich habe 2 Fragen:
1. Wenn ich KfW 153 für 2 Wohneinheiten beantrage bekomme ich dann pro Wohneinheit 50T€ also insgesamt 100 T€ pauschal. Oder ist es so, dass ich 50 T€ für das Haus (die große Wohneinheit) bekomme und für die kleine Einliegerwohnung nur anteilig? - Das Geld brauchen können wir allemal, da der Bau etwa 400 T€ kostet und wir etwa die Hälfte an Kredit benötigen.
2. Eigentlich sollte es ein KfW 55 Haus werden. Das lohnt sich auf den ersten Blick wegen des Tilgungszuschusses (der ja auch wieder vom Darlehensbetrag abhängt). Auf den zweiten Blick ist es so, dass anscheinend der Energieberater den Bau begleiten muss was zusätzliche Kosten verursacht. Ist es also nicht VIELLEICHT sinnvoller oder zumindest eine Überlegung wert nur KfW 70 in Anspruch zu nehmen obwohl es theoretisch sogar KfW 55 ist...?
Ich wäre über Erfahrungen bezüglich KfW / 2 Wohneinheiten (Einliegerwohnung) und den damit verbundenen Kosten und Auflagen sehr dankbar.
Herzliche Grüße!
die Planung unseres Bauvorhabens ist fast abgeschlossen und wir wollen nächstes Jahr spätestens Anfang April loslegen. Noch vor Weihnachten möchte ich mit Banken über die Finanzierung sprechen.
Unser Architekt war/ist bis zur Genehmigungsplanung beauftragt, d.h. die Bauführung/Aufsicht übernehme ich als Ingenieur (habe sehr gute Kontakte in die Baubranche) selbst.
Unser Haus ist so geplant, dass im Keller eine Einliegerwohnung samt Lichtgraben(Zimmer mit Bad und Kochecke) vorgesehen ist - insgesamt etwa 40 qm. Diese Einliegerwohnung ist über die Kellertreppe, direkt nach der (Haupt-)Haustüre zu erreichen. Des Weiteren gibt es direkt nach der (Haupt-)Haustüre eine weitere (kleine) Eingangstüre ins Haus (unsere Wohnung, von dort aus geht es auch ins OG). Wenn man das Haus betritt steht man also vor der Eingangstür in die Hauptwohnung und rechts geht es per Kellertreppe nach unten, wo die Einliegerwohnung ist (abschließbar). Die Treppe ins OG befindet sich nach der Eingangstür in die "Wohnung".
Einliegerwohnung und "Haus" sind also über die Kellertreppe getrennt, einzeln abschließbar und durch die Haustüre direkt zugänglich - laut Architekt ist das so richtig und in Ordnung!?
Ich habe 2 Fragen:
1. Wenn ich KfW 153 für 2 Wohneinheiten beantrage bekomme ich dann pro Wohneinheit 50T€ also insgesamt 100 T€ pauschal. Oder ist es so, dass ich 50 T€ für das Haus (die große Wohneinheit) bekomme und für die kleine Einliegerwohnung nur anteilig? - Das Geld brauchen können wir allemal, da der Bau etwa 400 T€ kostet und wir etwa die Hälfte an Kredit benötigen.
2. Eigentlich sollte es ein KfW 55 Haus werden. Das lohnt sich auf den ersten Blick wegen des Tilgungszuschusses (der ja auch wieder vom Darlehensbetrag abhängt). Auf den zweiten Blick ist es so, dass anscheinend der Energieberater den Bau begleiten muss was zusätzliche Kosten verursacht. Ist es also nicht VIELLEICHT sinnvoller oder zumindest eine Überlegung wert nur KfW 70 in Anspruch zu nehmen obwohl es theoretisch sogar KfW 55 ist...?
Ich wäre über Erfahrungen bezüglich KfW / 2 Wohneinheiten (Einliegerwohnung) und den damit verbundenen Kosten und Auflagen sehr dankbar.
Herzliche Grüße!