@toxicmolotow ... ich bin ganz bei Dir
Wenn man getrennte Wohneinheiten baut, muss man dann getrennt finanzieren (eventuell eine Trennung fürs Finanzamt), oder darf man die Kosten für beide Wohneinheiten gesammelt im Pott finanzieren?
Wissen tue ich nichts, insbesondere nicht wenn es um steuerliche Aspekte geht. Da rate ich intensiv zu einem Steuerberater.
Und jetzt mal zu meinen Erfahrungen und Gedanken dazu. Wie Musketier schon sagt, Mann muss gar nichts und kann alles aus einem Pott finanzieren, aber wenn der Steuerberater nicht auf Zack ist, kann es sehr schnell zu nicht gewollten Interpretationen seitens des Finanzamtes führen. Außerdem ist die Trennung von zwei Wohneinheiten innerhalb eines Darlehens nicht immer so einfach. Wenn man sich, dem Steuerberater und auch dem Finanzamt das Leben leicht machen möchte, dann würde ich beide WE so gut wie es geht auf der Kreditseite trennen und bei jedem Kredit irgendwo den Verwendungszweck durch die Bank dokumentieren lassen. (z.B. Wohneinheit EG, Wohneinheit 1. OG etc.) Somit hat man den Charme, dass man unterschiedliche Tilgungsanteile nutzen kann und die selbstgenutzt Wohnung schneller entschulden kann, währen der größere Zinsanteil auf die vermietete Wohnung anfällt.
Ich würde diese Trennung im Übrigen immer dann machen, wenn die Vermietung irgendwann (und sei es erst in 10 oder 20 Jahren) tatsächlich realistisch erscheint oder geplant ist. Denn nach dieser Zeit einen Kredit (oder gar mehrere, Hausbank, KFW 153,124, sonstige Förderkredite) so auseinander zu dividieren, dass es das FA nachvollziehen kann und dies auch ohne größeren Diskussionsaufwand akzeptiert... ich weiß nicht, da hat niemand (einschließlich Steuerberater) wirklich so recht Lust zu.
Einen evtl. vorhandenen Nachteil möchte ich aber nicht unerwähnt lassen. Manche Banken haben unterschiedliche Konditionen zwischen selbstgenutzter Wohnimmobilie und vermieteten Immobilien, was u einer Verteuerung der Zinskosten führen kann (nicht muss). Das ist dem Verhandlungsgeschick überlassen. Hinweis dazu: Auch hier führt eine Verschiebung der Zinskosten (günstigerer Zins Eigennutzung, teurerer Zins Fremdnutzung u.U. zu einem steuerlichen Vorteil).