Z
Zsusi
Hallo, wir wohnen in einem "Neubaugebiet", welches in den letzten 12 Jahren entstanden ist und vor ca. 5 Jahren vollständig bebaut wurde.
Es finden sich hier rund 90% Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte, welche in Form EG + Satteldach mit Max. 45 Grad erstellt wurden. Daneben ein paar Exoten, 1 Stadtvilla und ein Doppelhaushälfte mit 2 Vollgeschossen und Flachdach, Max. 22 Grad Dachneigung.
Nun beabsichtigt ein Nachbar sein Einfamilienhaus (EG + Satteldach) aufzustocken und anzubauen:
+ ein Vollgeschoss
+ darauf DG mit Dachneigung um 4 Grad steiler
+ Gaube auf einer Längsseite des Daches 5 x 2.80
+ Wintergarten auf der anderen Längsseite im EG + 1. Vollgeschoss + DG (gaubenähnlich), der Wintergarten soll eine Grundfläche von rund 19 qm erhalten
+ externes Treppenhaus
Eigentlich ergeben sich daraus (aufgrund der riesigen Gaube und des Wintergartens) fast 3 Vollgeschosse und es wird riesig groß.
Man wird zukünftig also aus knapp 9m Höhe in unseren Garten schauen.
Laut Aussage des Nachbar ist alles nach Bebauungsplan geplant und bis zum letzten ausgenutzt. Dabei tauchen natürlich Fragen auf. Da unser Bauamt diese Woche unbesetzt ist und man eine Unterschrift von uns möchte, daher die Frage:
Werden Gauben und Wintergärten in dieser Größe als untergeordnet angesehen? Finden sie Berücksichtigung in Abstandsflächen und Fassadenhöhe?
Die Fassadenhöhe beträgt nämlich nur 6 m und ist mit 2 Vollgeschossen ausgenutzt, nun kommt aber diese bodentiefe Gaube mit knapp 15 qm einerseits und der Wintergarten, bodentief mit 19 qm dazu. Bleibt dies unberücksichtigt?
Dieses Haus würde aus dem gesamten Baugebiet herausragen, ist bei Einhaltung des Bebauungsplan, davon auszugehen, dass das bebaute Umfeld unberücksichtigt bleibt oder könnte es sein, dass es "nicht ins Umfeld" passt.
Danke.
Zsusi
Es finden sich hier rund 90% Einfamilienhaus und Doppelhaushälfte, welche in Form EG + Satteldach mit Max. 45 Grad erstellt wurden. Daneben ein paar Exoten, 1 Stadtvilla und ein Doppelhaushälfte mit 2 Vollgeschossen und Flachdach, Max. 22 Grad Dachneigung.
Nun beabsichtigt ein Nachbar sein Einfamilienhaus (EG + Satteldach) aufzustocken und anzubauen:
+ ein Vollgeschoss
+ darauf DG mit Dachneigung um 4 Grad steiler
+ Gaube auf einer Längsseite des Daches 5 x 2.80
+ Wintergarten auf der anderen Längsseite im EG + 1. Vollgeschoss + DG (gaubenähnlich), der Wintergarten soll eine Grundfläche von rund 19 qm erhalten
+ externes Treppenhaus
Eigentlich ergeben sich daraus (aufgrund der riesigen Gaube und des Wintergartens) fast 3 Vollgeschosse und es wird riesig groß.
Man wird zukünftig also aus knapp 9m Höhe in unseren Garten schauen.
Laut Aussage des Nachbar ist alles nach Bebauungsplan geplant und bis zum letzten ausgenutzt. Dabei tauchen natürlich Fragen auf. Da unser Bauamt diese Woche unbesetzt ist und man eine Unterschrift von uns möchte, daher die Frage:
Werden Gauben und Wintergärten in dieser Größe als untergeordnet angesehen? Finden sie Berücksichtigung in Abstandsflächen und Fassadenhöhe?
Die Fassadenhöhe beträgt nämlich nur 6 m und ist mit 2 Vollgeschossen ausgenutzt, nun kommt aber diese bodentiefe Gaube mit knapp 15 qm einerseits und der Wintergarten, bodentief mit 19 qm dazu. Bleibt dies unberücksichtigt?
Dieses Haus würde aus dem gesamten Baugebiet herausragen, ist bei Einhaltung des Bebauungsplan, davon auszugehen, dass das bebaute Umfeld unberücksichtigt bleibt oder könnte es sein, dass es "nicht ins Umfeld" passt.
Danke.
Zsusi