Aufstockung und Anbau

4,50 Stern(e) 4 Votes
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Sie befinden sich auf der Seite 3 der Diskussion zum Thema: Aufstockung und Anbau
>> Zum 1. Beitrag <<

B

Bauexperte

Hallo,

Bauexperte, dass versteh ich nicht, 5m ja, aber mit fast 15 qm Ansichtsfläche überschreitet es doch die 4qm bei weitem und auch bei 12 m Hauslänge das 1/3 oder ist das alles eine oder Verknüpfung?
Abseits dessen, daß Du bislang nicht erwähnt hast, daß das Nachbargebäude 12.00 m tief ist - oder bin ich blind? - kann es gut sein, daß das zuständige Bauamt sich auf eine der möglichen Varianten festlegt (⅓ oder Max 5.00 m); wäre nicht das 1. Mal. Es verdeutlicht auch sehr anschaulich, daß "Beratung" via I-Net nur sehr eingeschränkt möglich ist. Ich würde Dir ja gerne behilflich sein, aber ich kann es nur bedingt, da mir nicht alle relevanten Unterlagen - des Nachbarn und Bebauungsplan betreffend - zur Verfügung stehen.

Vereinbare einen Termin - ich weiß, btw., auch nicht, was Du mit "Beschluss des Großen Senats vom 3. November 2005, 2 BV 04.1756" meinst. Ist das eine Zustimmung, wie häufig im Kenntnisgabe- oder vereinfachten genehmigungsverfahren ab Grenze BW üblich oder was verbirgt sich dahinter? - beim zuständigen Bauamt und Lass Dir erklären, wozu Deine Unterschrift erforderlich ist und was sie genau bedeutet. Ob der Nachbar Deine Zustimmung benötigt, weil Grenzabstände unterschritten werden? Weil die Gaube feuerfest (so sie die Grenzabstände verletzt) ausgeführt werden muß? Ob der Wintergarten "nur" mit Zustimmung durch Dich möglich ist? usw. Lass Dir alles in Ruhe erklären, dazu ist das Bauamt verpflichtet.

Ich kann mir gut vorstellen, daß es Dir "unter den Fingern brennt", eine verlässliche Aussage zu erhalten. Leider kann sie hier und durch mich, nur eingeschränkt und mit großem Fehlerpotential behaftet erfolgen. Diese Woche wirst Du sicher noch aushalten und dann schau weiter; der Nachbar kann ja offensichtlich nichts ohne Deinen "Otto" unternehmen. Wenn Du dann noch Fragen hast, sehen wir gerne weiter

Liebe Grüsse, Bauexperte
 
Z

Zsusi

ja, so werden wir es machen, für meinen Nachbarn bin ich jetzt schon der Feind, weil ich nicht vorbehaltslos unterschreibe. Na das wird sicher lustig.
 
F

FrankH

Nach der Bayrischen Landesbauordnung müssen die betroffenen direkten Nachbarn angeschrieben werden und können sich im Vorfeld der Erteilung einer Baugenehmigung äußern. Wenn vorbehaltlos eine Zustimmung erteilt wird, kann man später offenbar nicht mehr gegen den Bauantrag des Nachbarn vorgehen, das ist das Risiko und die Crux an der Sache. Im zitierten Urteil ging es darum, ob und wie lange man seine Unterschrift noch zurückziehen kann.
Grundsätzlich kann eine Baugenehmigung aber auch ohne die Unterschrift des Nachbarn von der Behörde erteilt werden (sonst gäbe es bestimmt auch bald keine Neubauten mehr ). Der Nachbar muss jedoch immer vorher informiert werden, wenn ich das richtig verstanden habe, weil ja auch seine Interessen berührt werden könnten. In meinem Post von oben war ich auch noch davon ausgegangen, dass es um eine Art Baulast oder Grunddienstbarkeit ginge, die genehmigt werden sollte, damit der Nachbar sein Bauvorhaben wie gewünscht genehmigt bekommt. Das ist hier aber offenbar doch nicht der Fall.
Ich würde die Unterschrift als Freibrief hier nicht erteilen, solange ich Bauchscherzen mit dem Bauvorhaben hätte. Dies würde ich im Zweifel auch dokumentieren lassen, denn die Behörde erwartet wohl eine Rückmeldung, um zu dokumenteren, dass die Nachbarn informiert wurden. Das Bauamt kann immer noch entscheiden, wie es will und wie es der Gesetzeslage entspricht, das ist ja nicht von der Unterschrift der Nachbarn abhängig. Vielleicht weiß der Bauherr ja schon mehr und kommt ohne eine Baulast des Nachbarn gar nicht zu seiner Genehmigung. Dann hätte er ja von vornherein mit offenen Karten spielen können und muss sich später auch nicht beschweren, dass sein Genehmigungsverfahren durch die Nicht-Unterschrift eines Nachbarn in die Länge gezogen wird. Man wird ja noch sein Recht wahrnehmen können und wenn man sich mit der Materie noch nicht auseinandergesetzt hat, unterschreibt man ja normalerweise nicht einfach einen Freibrief für den Nachbarn. Das sollte auch der Nachbar verstehen und wenn nicht, dann ist es eben so, dass er nicht unbedingt mehr mein bester Freund werden könnte.
 
D

DG

Wenn das BV innerhalb des B-Plans ist, wozu sollte man dann unterschreiben? Was hier erreicht werden soll, ist mMn ein Rechtsmittelverzicht - und den gibt man nicht ohne Weiteres raus.

Soll das Bauamt doch genehmigen - oder eben auch nicht.

MfG
Dirk Grafe
 
Zuletzt aktualisiert 27.11.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3118 Themen mit insgesamt 42237 Beiträgen


Ähnliche Themen zu Aufstockung und Anbau
Nr.ErgebnisBeiträge
1Eine evtl. Klage gegen mein Bauvorhaben droht! Was nun? 85
2Baulast trotz Widmung möglich? 18
3Keine Baugenehmigung solange Grundstück nicht erschlossen? 10
4Laut dem Gesetz wird die Baugenehmigung automatisch erteilt, wenn 12
5Genehmigungsverfahren Haus verschieben 15
6Kosten Baugenehmigung im Freistellungsverfahren, Neubau 11
7Baugenehmigung was muss aufgeführt sein? Rechtssicherheit? 19
8Baugenehmigung - Anwalt sinnvoll? 12
9Baugenehmigung Terrassenüberdachung 14
10Bauamt will Ortsbesichtigung. 116
11Nachbarklage gegen bewilligte Baugenehmigung 45
12Baugenehmigung Antrag 13
13Immissionsschutz Bedenken SB-Tankstelle - Baugenehmigung? 20
14Baulandumwandlung Feldgrundstück, Widerspruch, Bauamt, Baugesetze 13
15Makler verkauft Haus ohne aktuelle Baugenehmigung. Notarkosten? 25
16Unser Bauvorhaben - Unsere Finanzsituation 37
17Amtshaftung Baugenehmigung Nachbar - Schlagworte gesucht 14
18Baudarlehen ohne Baugenehmigung möglich? 17
19Nur ein Teil der Baugenehmigung erfüllbar? Wie lange gilt Baug.? 42

Oben